Das Deutschlandticket für 49 Euro.

Für nur 49 Euro im Monat bringt Sie das Deutschlandticket an bekannte und unbekannte Orte in ganz Deutschland.

Ab sofort kann das Deutschlandticket im NVV-Abocenter der KVG , in der NVV-App oder direkt vor Ort in den NVV-Kundenzentren bestellt werden. 

 

 

Das Wichtigste im Überblick

  • Es wird als monatlich kündbares Abonnement zu einem Einführungspreis von 49 Euro pro Monat angeboten.
  • Die Kündigung muss spätestens bis zum 10. eines Monats erfolgen.
  • Es ermöglicht deutschlandweite Fahrten in allen Nahverkehrszügen, Bussen, Trams und AST-Verkehren.
  • Das Deutschlandticket gilt personengebunden und ist nicht übertragbar.
  • Das Deutschlandticket gilt bundesweit in der 2.Klasse im Nahverkehr
  • Immer informiert sind Sie mit unserem Newsletter !

Всю інформацію про Deutschlandticket з Hessenpass mobil за 31 євро на місяць можна знайти тут 

Інструкція : Як замовити Deutschlandticket з Hessenpass mobil онлайн 

Instructions : How to order the Deutschlandticket with Hessenpass mobil online 

 

 

Deutschlandticket als JobTicket

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen : JobTicket - KVG Kassel

Ansprechpartner:

 

Häufige Fragen zum Deutschlandticket: 

Was ist das Deutschlandticket und wieviel kostet es?

Bund und Länder haben sich auf ein bundesweit gültiges Ticket für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV/SPNV) verständigt. Damit können Sie alle Verkehrsmittel im öffentlichen Nahverkehr im gesamten Bundesgebiet nutzen. Das Deutschlandticket wird als monatlich kündbares Abonnement zu einem Einführungspreis von 49 Euro pro Monat verfügbar sein.

Wo kann ich das Deutschlandticket erhalten?

Seit dem 3. April 2023 kann das Deutschlandticket online im NVV-Abocenter der KVG , in der NVV-Mobil App oder direkt vor Ort in den NVV-Kundenzentren bestellt werden.

Welche Konditionen hat das Deutschlandticket?

Bund und Länder haben entschieden, dass das Deutschlandticket als monatlich kündbares Abonnement angeboten wird. Es wird bundesweit in der 2. Klasse im Nahverkehr gültig sein, also in allen Bussen, Nahverkehrszügen, Trams und AST-Verkehren. Es wird nicht im Fernverkehr der Deutschen Bahn (ICE, IC, EC), im FlixTrain, in Fernbussen (FlixBus) anerkannt. Ausgeschlossen sind außerdem Verkehrsmittel, die überwiegend zu touristischen oder historischen Zwecken betrieben werden. Es ist nicht auf andere Personen übertragbar.

Deutschlandsemesterticket
  • Das Deutschlandsemesterticket ermöglicht Studierenden der Universität Kassel deutschlandweite Fahrten im öffentlichen Nahverkehr in der 2. Klasse.
  • Das Ticket wird, wie bisher, durch alle Studierenden mit dem Semesterbeitrag (bei der Einschreibung oder Rückmeldung) bezahlt.

 

Was ändert sich für Studierende der Uni Kassel?

Ab dem Sommersemester 2024 (1. April 2024) wird das NVV-Semesterticket der Uni Kassel durch das Deutschlandsemesterticket ersetzt. Das Deutschlandsemesterticket gilt bundesweit im öffentlichen Nahverkehr und wird elektronisch für Smartphones ausgegeben. Es gelten die Tarifbestimmungen des Deutschland-Tickets

Wieviel kostet das Deutschlandsemesterticket?

Das Deutschlandsemesterticket kostet aktuell 29,40 Euro pro Monat. Der Preis ist bundesweit einheitlich festgelegt. Das Ticket wird im Vollsolidarmodell durch alle Studierenden mit dem Semesterbeitrag zur Einschreibung oder Rückmeldung bezahlt und ist daher besonders günstig.

Ab wann und wie wird das Deutschlandsemesterticket ausgegeben?

Das Deutschlandsemesterticket wird ab dem 1. April 2024 als mobiles Ticket für Smartphones ausgegeben. 

Das Deutschlandsemesterticket wird nicht auf die CampusCard aufgedruckt.

Wie lange gilt noch das Deutschland-Ticket-Upgrade zum Semesterticket?

Das Upgrade für das bisherige NVV-Semesterticket zum Deutschland-Ticket wird noch bis einschließlich März 2024 als monatlich kündbares Abo angeboten. Bestehende Upgrade-Abos enden automatisch Ende März.

 

Wie ist die Situation für Studierende der UNIKIMS? 

Für Studierende der Management School der Universität Kassel (UNIKIMS) beträgt der Semesterbeitrag 158,25 Euro. Für sie entfallen die Beträge für das Semesterticket, das Fahrradverleihsystem und das Kulturticket.  Studierende in diesen berufsbegleitenden Studiengängen, gehen zeitlich überwiegend ihrem Beruf und nicht ihrem Studium nach und sind entsprechend nicht zum Bezug des Soli-Deutschlandtickets berechtigt.

Was passiert mit dem Ticket auf meiner CampusCard?

Bis zum 30.04. ist übergangsweise auch noch das Ticket auf der CampusCard im NVV-Gebiet gültig. Dies ist eine Kulanzleistung des NVV, damit Sie gerade in der Anfangszeit auch noch sicher zur Uni kommen, sollte das Ticket noch nicht auf Ihrem Smartphone funktionieren. Der AStA ist in solchen Fällen der richtige Ansprechpartner: Dort werden im April Sprechstunden zur Einrichtung des Tickets angeboten. 

Wie wird das Deutschlandsemesterticket ausgegeben?

Das Deutschland-Ticket darf nur digital, d.h. als elektronisches Ticket auf Smartphones oder auf Chipkarten ausgegeben werden. So werden die Prüfbarkeit und Anerkennung bundesweit sichergestellt.

Aus technischen Gründen kann die CampusCard leider nicht weiter als Medium für das Ticket verwendet werden. 

NVV und KVG haben daher in sehr kurzer Zeit eine technische Lösung geschaffen, die die Ausgabe als digitales Ticket für Smartphones ermöglicht. Eine Anleitung zur Nutzung findest Du hier . Der AStA bietet im April Sprechstunden zur Einrichtung des Tickets an. 

Wer kein Smartphone nutzen kann, z.B. aufgrund einer körperlichen Beeinträchtigung, kann sich an den AStA deutschlandticket(at)asta.uni-kassel.de wenden – dort wird nach einer Lösung gesucht, mit der das Deutschlandsemesterticket genutzt werden kann.

Warum ist das Ticket nur digital?

Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben des Bundes ist das Deutschlandticket ein rein digitales Ticket. Die Verkehrsverbünde können als Alternative zum Handyticket das Deutschlandticket auch als Chipkarte anbieten. Aus ökologischen, wirtschaftlichen und logistischen Gründen ist es jedoch sinnvoll, wenn möglichst viele Nutzer*innen das Deutschlandticket auf ihr Smartphone laden. 

An wen kann ich mich wenden mit Fragen zum Semesterticket?

Alle Fragen rund um das Semesterticket für die Uni Kassel beantwortet der AStA per E-Mail deutschlandticket@asta.uni-kassel.de

Gilt das Ticket in der 1. Klasse?

Das Deutschlandticket beinhaltet keine bundesweite Nutzungsmöglichkeit für die 1. Klasse. Im NVV kann in Verbindung mit einer Zuschlagskarte des NVV-Tarifs auch die 1. Klasse genutzt werden. Außerhalb des NVV können andere Regelungen gelten. Bitte informieren Sie sich bei den Verkehrsunternehmen und Verbünden vor Ort.

Muss ich mit dem Deutschlandticket auch einen AST-Zuschlag (1 Euro) bezahlen?

Ja. Je nach AST-Linie (AnrufSammelTaxi) ist ein AST-Zuschlag in Höhe von 1 Euro zu entrichten. Dies gilt auch bei der Nutzung des Deutschlandtickets.

Kann ich mit dem Deutschlandticket kostenlos mein Fahrrad oder meinen Hund mitnehmen?

Das Deutschlandticket ermöglicht keine bundesweite kostenfreie Mitnahme von Fahrrädern oder Hunden. Im NVV-Gebiet ist die Mitnahme beider kostenlos, außerhalb des NVV können jedoch andere Regelungen gelten. Bitte informieren Sie sich bei den jeweiligen Verkehrsunternehmen und Verbünden vor Ort.

Können andere Personen mein Deutschlandticket nutzen oder kann ich Personen mitnehmen?

Das Deutschlandticket ist personenbezogen und nicht übertragbar. Es können keine weiteren Personen mitgenommen werden, außer nicht eingeschulte Kinder unter 7 Jahren im NVV-Gebiet, die kostenlos mitfahren dürfen. Bundesweit fahren Kinder unter 6 Jahren ebenfalls kostenfrei mit. Für ältere Kinder und Erwachsene ist ein eigenes Ticket erforderlich.

Das Deutschlandticket mit dem Hessenpass mobil

Was ist der Hessenpass mobil und wer kann damit ein vergünstigtes Deutschland-Ticket kaufen?

Der Hessenpass mobil ist ein Berechtigungsnachweis, der es Menschen mit geringem Einkommen in Hessen ermöglicht, das Deutschland-Ticket für 31 Euro im Abonnement zu kaufen. Das Land Hessen übernimmt die Differenz zum regulären Ticketpreis. Um das vergünstigte Ticket zu erwerben, müssen Berechtigte einen Hessenpass mobil vorlegen. Dieser Nachweis wird automatisch an Personen verschickt, die in Hessen wohnen und Sozialleistungen wie Bürgergeld, Wohngeld, Sozialhilfe oder Asylbewerberleistungen erhalten. Die genauen Anspruchsvoraussetzungen richten sich nach dem Sozialgesetzbuch (SGB II, SGB XII) sowie dem Asylbewerberleistungsgesetz. Der Hessenpass mobil ist ein Jahr lang gültig und muss beim Ticketkauf vorgelegt werden.

Wie können alle Mitglieder eines Haushalts den Hessenpass mobil Berechtigungsnachweis nutzen?

Auf dem Hessenpass mobil Berechtigungsnachweis werden in der Regel alle Namen der im Haushalt lebenden Personen benannt. Wollen alle Personen die Berechtigung nutzen, empfiehlt es sich, das Schreiben für jede Person einmal zu kopieren.

Bei der Bestellung darf dann nur der Name der bestellenden Person lesbar sein, alle anderen Namen müssen von der bestellenden Person „geschwärzt“ werden. Dies hat datenschutzrechtliche Gründe.

Für wen und in welchen Verkehrsmitteln gilt das mit dem Hessenpass mobil vergünstigte Deutschland-Ticket?

Das mit dem Hessenpass mobil vergünstigte Deutschland-Ticket gilt nur für den Abonnement-Inhaber und ist ab dem Vertragsstart für 12 Monate gültig.
Es berechtigt zur Nutzung von

  • von Regionalzügen (RE, IRE, RB, S-Bahn) in der 2. Wagenklasse in ganz Deutschland.
  • Von Bussen, Straßen- und U-Bahnen der Verkehrsverbünde, Landestarifgesellschaften oder Verkehrsunternehmen in ganz Deutschland
  • des Fährbetriebs, soweit dieser Teil des Tarifs des Verkehrsverbundes ist.
Wo kann ich das vergünstigte Deutschland-Ticket bestellen?

Sie können das vergünstigte Deutschland-Ticket online unter abo.kvg.de bestellen. Sie müssen dabei Ihren Berechtigungsnachweis (Hessenpass mobil) hochladen. Selbstverständlich können Sie auch in ein NVV-Kundenzentrum oder NVV-Infopoint in Ihrer Nähe gehen und dort das vergünstigte Deutschland-Ticket bestellen. Auch hierfür ist es nötig, dass Sie den Berechtigungsnachweis (Hessenpass mobil) mitführen. Das Deutschlandticket kann nicht in bar bezahlt werden.

Wann kann ich das vergünstigte Deutschland-Ticket kaufen?

Das vergünstigte Deutschland-Ticket können Sie erstmals mit Gültigkeitsbeginn 1. August 2023 erwerben. Die Bestellfrist ist immer der 10. des Monats vor Gültigkeitsbeginn.

Beispiel: Abo soll ab dem 01.08.2024 starten -> Bestellung muss bis spätestens 10.07.2024 eingehen

Können andere Personen mein vergünstigtes Deutschlandticket nutzen oder kann ich Personen mitnehmen?

Das mit dem Hessenpass mobil vergünstigte Deutschland-Ticket gilt nur für die berechtigte Person selbst. Kinder unter 6 Jahren fahren kostenlos mit, aber für weitere Personen ist ein eigener Fahrausweis erforderlich. Das Ticket ist nicht übertragbar und nur für den Inhaber gültig. Bei Kontrollen muss zusätzlich ein Lichtbildausweis (z. B. Personalausweis oder Aufenthaltstitel) vorgezeigt werden.

Wo und wie erhalte ich den Berechtigungsnachweis für das vergünstigte Deutschland-Ticket und wie lange ist er gültig?

Den Hessenpass mobil, den Berechtigungsnachweis für das vergünstigte Deutschland-Ticket, erhalten Sie automatisch von dem Amt, bei dem Sie auch Ihre Sozialleistungen beantragen. Der Hessenpass mobil ist ein Jahr lang gültig. Die Gültigkeitsdauer ist auf dem Hessenpass Mobil angegeben. Ihr Abo verlängern können Sie unter Mein Abo 1.0.9 - KVG. Dazu benötigen Sie einen aktuellen Hessenpass Mobil, den Sie dort hochladen müssen.

In welcher Form wird das vergünstigte Deutschland-Ticket ausgegeben?

Das mit dem Hessenpass mobil vergünstigte Deutschland-Ticket wird als eTicket auf einer Chipkarte ausgegeben. Die Chipkarte ermöglicht es, das Ticket in ganz Deutschland zu kontrollieren. Sie müssen die Chipkarte bei allen Fahrten dabei haben.

Wann und wie kann das vergünstigte Deutschland-Ticket gekündigt werden?

Sie können das mit dem Hessenpass mobil vergünstigte Deutschland-Ticket jederzeit kündigen. Die Kündigung muss schriftlich bis spätestens zum 10. eines Monats erfolgen, damit sie zum 1. des darauf folgenden Monats wirksam wird. Erfolgt die Kündigung nach dem 10. eines Monats, bleibt das Ticket bis zum Ende des übernächsten Monats gültig.

Beispiel: Möchten Sie das Ticket ab dem 1. November nicht mehr nutzen, muss die Kündigung spätestens bis zum 10. Oktober eingereicht werden. Wird die Kündigung erst am 11. Oktober ausgesprochen, bleibt das Ticket noch bis zum 30. November aktiv.

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