Schienennetznutzungsbedingungen der Kasseler Verkehrs-Gesellschaft AG
Die Schienennetznutzungsbedingungen der KVG als Infrastrukturbetreiber für ein Straßenbahnnetz folgen so weit wie möglich dem Muster für Schienennetzbenutzungsbedingungen nach dem Allgemeinen Eisenbahngesetz.
- Liste der Entgelte (ab 01.01.2021) für die Benutzung der Schienenwege und der Serviceeinrichtungen »
*(Trassen für Trams / RegioTrams mit 2,65 m Breite)
