Die Schienennetznutzungsbedingungen der KVG als Infrastrukturbetreiber für das Straßenbahnnetz in Kassel folgen so weit wie möglich dem Muster für Schienennetzbenutzungsbedingungen nach dem Allgemeinen Eisenbahngesetz.
*(Trassen für Trams / RegioTrams mit 2,65 m Breite)