Barrierefrei unterwegs

Informationen zur Barrierefreiheit im Kasseler ÖPNV

Mit den Seiten "Barrierefrei unterwegs" bieten wir unseren Fahrgästen spezielle Informationen an, die die Benutzung des öffentlichen Personennahverkehrs in der Stadt Kassel erleichtern soll. Sie finden diese Informationen nach Handicaps geordnet.

In Kassel gibt es
99
Tram-Haltestellen mit barrierefreiem Einstieg
Der Bordstein ist meist
20 cm
hoch
Unsere Tramstrecke hat
100 km
Gleislänge in und um Kassel
Wir fahren für Sie mehr als
11 Mio.
Streckenkilometer pro Jahr

Ohne Barrieren

Mit den barrierefreien Seiten bieten wir unseren Fahrgästen mit einer Behinderung spezielle Informationen an, die die Benutzung des Öffentlichen Personennahverkehrs in der Stadt Kassel leichter machen. Dabei haben wir die Informationen jeweils behinderungsspezifisch zugeordnet.

Alle im Regelverkehr verkehrenden Bahnen und Busse sind Niederflurfahrzeuge. Auch die RT-Fahrzeuge können mithilfe der Klapprampe an die unterschiedlichen Bahnsteighöhen angepasst werden.

Doppelhaltestellen

Doppelhaltestellen

Für eine Verlässlichkeit des Fahrplans ist es an einigen Stellen im Netz, insbesondere an Verkehrsknotenpunkten, erforderlich, Bahnen und Busse beschleunigt abzufertigen. Aus diesem Grund wurden dort sogenannte Doppelhaltestellen eingerichtet.

An Doppelhaltestellen hält das zweite Fahrzeug zum Einstieg nicht erneut, sondern fährt mit dem vorderen gleichzeitig aus. Eine Doppeltraktion zählt wie zwei Fahrzeuge. D.h., das Fahrzeug hinter einer Doppeltraktion hält zum Fahrgastwechsel vorne noch einmal. Die betreffenden Haltestellen sind an dem „HH-Zeichen“ auf der Haltestelle zu erkennen. Für sehbehinderte Menschen sind sie auch über die Sprachausgabe der dynamischen Fahrgastinfoanzeiger akustisch unterscheidbar. Die Ansage lautet im Unterschied zur Einfachhaltestelle: Sie befinden sich an der Doppelhaltestelle ...

An jeder Doppelhaltestelle gibt es in der Fahrgastinfovitrine ein Hinweisblatt, auf dem der Ablauf beschrieben und auf die Besonderheiten hingewiesen wird.   

Am besten stellen Sie sich auf der Haltestelle so auf, dass Sie in etwa zwischen den Fahrzeugen warten. Tram-Bahnen sind ca. 30 m, RegioTrams 37 m, Standardbusse 12 m und Gelenkbusse 18 m lang. Wenn Sie es genau nehmen wollen, können Sie die Bordsteine zur Orientierung zählen. Ein Bordstein ist genau einen Meter lang.

Haltestelle A - MHaltestelle P - Z
AltmarktPlatz der Deutschen Einheit

Am Stern (nicht Fußgängerzone)

Rathaus/Fünffensterstraße
Am WeinbergRotes Kreuz
AuestadionSandershäuser Straße
BreitscheidstraßeScheidemannplatz (außer in Rudolf-Schwander-Straße)
Hauptbahnhof, Bahnsteig 4Ständeplatz
Heinrich-Heine-StraßeTeichstraße
Holländischer PlatzUnterneustädter Kirchplatz
KatzensprungVellmar Stadtmitte
KirchwegWeserspitze
Königsplatz inkl. MauerstraßeWiener Straße
LutherplatzWilhelmshöhe
MattenbergWilhelmsstraße/Stadtmuseum

 

Einschränkungen beim Sehen

1. Vorbereitende Informationen

1. Vorbereitende Informationen

Für sehbehinderte und blinde Menschen bietet sich die NVV App „NVV Mobil“ zur Vorbereitung und Planung der Fahrt an, da deren Bedienung haptisch und die Ausgabe visuell und akustisch erfolgt. Die Abfahrtszeiten werden in der tatsächlichen „Ist-Zeit“ angezeigt und angesagt. Verspätungen können damit erkannt werden. Die Bedienung der App für sehbehinderte und blinde Menschen soll in Kürze weiter verbessert werden.

Welche Haltestellen im Kasseler Netz mit einem Blindenleitsystem ausgestattet sind oder bei welchen Haltestellen es sich um Doppelhaltestellen handelt, können Sie hingegen hier im Folgenden finden.

2. Querungsstellen

2. Querungsstellen

Zum Erreichen einer Haltestelle muss häufig die Fahrbahn überquert werden. Für sehbehinderte und blinde Menschen bedeuten Querungsstellen Gefahrenpunkte, weil der sichere Gehwegraum verlassen werden muss. Insofern müssen Borde an Querungsstellen gut ertastbar sein.

Bereits seit Jahren planen und bauen wir zusammen mit der Stadt Kassel getrennte Querungsstellen. Das heißt, neben einer Nullabsenkung für Menschen mit Mobilitätshilfen gibt es auch einen speziellen Querungsabschnitt für blinde und sehbehinderte Menschen. Dieser ist mit einem eher scharfkantigen 5 cm hohen Bordstein (Rundbord R=2cm) ausgestattet, so dass die Abgrenzung zur Fahrbahn klar ertastbar ist.  

Nullabsenkungen werden mit einem Sperrfeld abgesichert, um ein ungewolltes Betreten der Fahrbahn zu vermeiden.

Neben den getrennten Überquerungsstellen werden auch nach wie vor gemeinsame Überquerungsstellen angelegt. Diese werden mit einem gut ertastbaren Rundbord (2cm Radius) mit einer Ansichtshöhe von 3 cm errichtet.

An signalisierten Furten wird das Queren durch die Akustik (Auffinde- und Freigabesignal) sowie durch den richtungsweisenden Pfeil am Vibrationstaster unterstützt.

3. Blindenleitsystem

3. Blindenleitsystem

Zum Auffinden von Überquerungsstellen, Haltestellen, Einstiegs- und Informationsstellen haben wir an vielen Haltestellen bereits ein taktiles und optisch kontrastierendes Blindenleitsystem verlegt. In Rücksprache mit dem Kasseler Behindertenbeirat wurde die Kontrastfarbe der Bodenindikatoren von schwarz auf weiß geändert. Dies wird jedoch nur bei anstehenden Baumaßnahmen umgesetzt. Im Bestand bleiben die schwarzen Bodenindikatoren liegen.

Da sich die technischen Vorgaben immer wieder verändern, gibt es mittlerweile auf den Haltestellen voneinander abweichende Oberflächenstrukturen und Verlegesystematiken. Zur Vereinheitlichung der taktilen Logik im öffentlichen Raum arbeiten wir lokal in enger Abstimmung mit der Stadt Kassel und dem Behindertenbeirat der Stadt Kassel zusammen und begleiten übergeordnet die bundesweite Standardisierung in Fachgremien.

Noppenplatte

4. Kasseler Haltestellen mit Blindenleitsystem

Haltestelle A - DHaltestelle E - H
AchenbachstraßeEberhard-Wildermuth-Straße
AgathofstraßeEisenschmiede (nur Tram)
AhnabreiteEmmauskirche
AhnatalstraßeEngelhardstraße
Alt PhilippinenhofEschenstruther Weg
Alte StadtgrenzeFeerenstraße
AltmarktFohlenäckerweg
Am FasanenhofFrankenstraße, stadtauswärts
Am SälzerhofFrasenweg
Am SternFreibad Wilhelmshöhe
Am WeinbergFriedrichsplatz
Am ZiegenbergFuldauferweg
AnnastraßeFuldaseen
AschrottstraßeGärtnerplatzbrücke
AuebadGoethestraße
AuestadionGoldbergstraße
Bahnhof HarleshausenHalitplatz
BardelebenstraßeHallenbad Süd
BebelplatzHarleshäuser Straße
Berliner StraßeHasselweg (nur Tram)
BildungszentrumHauptbahnhof
Birkenkopf 
BismarkstraßeHauptbahnhof Nord
BlindenheimHauptfriedhof (nur Tram)
BlütenwegHegelsbergstraße
BrandaustraßeHeideweg, stadtauswärts
BrasselsbergHeiligenbergstraße
BreitscheidstraßeHeinrich-Heine-Straße/Universität
Breslauer StraßeHentzestraße
Brückenhof MitteHerkules
Brüder-Grimm-StraßeHessenschanze
BundessozialgerichtHessischer Rundfunk
Caldener StraßeHolländischer Platz
ChristuskircheHolländische Straße
Dalheimer WegHugo-Preuß-Straße, stadtauswärts
Dennhäuser Straße 
DEZ Einkaufszentrum 
Dieselstraße 
Documenta Urbana, stadtauswärts 
Dönche 
Haltestelle I - QHaltestelle R - Z
Ihringshäuser StraßeRathaus
JungfernkopfRathaus/Fünffensterstraße
KarthäuserstraßeReuterstraße (Wolfh. Str.), stadteinwärts
Kasseler StraßeRheinstahlring
Keilsbergstraße Rotes Kreuz
Kirche Sankt FamiliaRothenberg
Kirche KirchditmoldRudolfs-Platz
Kirche Wolfsanger Schaumbergstraße
KirchgasseScheidemannplatz
Kirchhainer StraßeSchlehenweg 
Koboldstraße Schulzentrum Brückenhof, stadtauswärts
KohlenstraßeSiebenbergen
Königsplatz Ständeplatz
KornblumenwegStaufenbergstraße
Kurhessentherme, stadteinwärtsStellbergweg
Kurt-Kersten-Platz Sternbergstraße, Ri. Bebelplatz
KVG-Betriebshof Unter dem Riedweg, stadtauswärts 
LandesfeuerwehrschuleUnterneustädter Kirchplatz
Leipziger Platz Wahlebach Siedlung
Leipziger Straße Wahlebachweg
Leuschnerstraße (nur Tram)Waldorfschule, stadtauswärts
Liegnitzer Straße 
Lutherplatz Weigelstraße
Marbachshöhe Weserspitze
Marienkrankenhaus Westfriedhof, stadteinwärts
MurhardtstraßeWiener Straße 
MönchebergstraßeZehntscheune, stadtauswärts 
Mühlhäuser Platz Wilhelm-Führer-Straße
Nürnberger StraßeWilhelmshöhe
Obere Bornwiesenstraße Wintershall
OrangerieWitzenhäuser Straße stadteinwärts (Wolfhager Straße)
Pettenkofer Straße Wolfsanger 
PhilosophenwegWolfsgraben
Querallee  Zeche-Marie-Weg, stadteinwärts
 Zierenberger Straße

5. Echtzeitinformationen an Haltestellen

5. Echtzeitinformationen an Haltestellen

Sprachausgabe am DFI-Mast

Das dynamische Fahrgastinformationssystem – kurz DFI – bietet gerade auch für blinde und sehbehinderte Menschen große Vorteile, da sämtliche Informationen auch hörbar ausgegeben werden.
Tonbeispiel DFI

An den Anzeigermasten befindet sich ein Taster wie an Fußgängerquerungen. Nach dessen Betätigung werden Standort, Uhrzeit sowie die nächsten Abfahrten in „Echtzeit“ angesagt. Sofern eine Störung oder eine andere Zusatzinformation vorliegt, wird diese ebenfalls vom Ansagegerät vorgelesen. In Verbindung mit dem Standort wird auch darüber informiert, ob es sich um eine Doppelhaltestelle handelt. Es heißt dann: "Sie befinden sich an der Doppelhaltestelle ..."

Den Taster können Stockgänger mithilfe taktiler Bodenindikatoren finden. Sehbehinderte Menschen orientieren sich an den kontrastierenden Bodenindikatoren oder erkennen den Taster an seiner gelben Farbe.

Abfahrtszeiten von der APP NVV Mobil

Damit können auch an den Haltestellen Echtzeitinformationen bereitgestellt werden, die nicht über einen DFI-Anzeiger verfügen. Über den Menüpunkt „Abfahrten“ gibt es die Möglichkeit die Haltestelle anzuwählen, an der man gerade steht oder von der man in Kürze abfahren möchte. Diese angewählt, werden alle Abfahrten von dort in Echtzeit dargestellt. Auch eventuelle Zusatzinformationen z. B. zu Baustellen werden aufgeführt. Und natürlich kann man sich diese Informationen auf dem Smartphone von der Sprachausgabe vorlesen lassen.

Es sind also alle Abfahrtsinformationen nicht nur in Echtzeit verfügbar, sondern auch nach dem Zwei-Sinne-Prinzip abrufbar.

Sprachausgabe am DFI-Mast

6. Einstiegsfelder

6. Einstiegsfelder

An den meisten Haltestellen sind die Einstiegsfelder in das Blindenleitsystem integriert. Da die Einstiegsmarkierungen aber bereits vor der Einführung des Blindenleitsystems vorhanden waren, gibt es auch Haltestellen, an denen Einstiegsmarkierungen nicht eingebunden sind. 

Beachten Sie bitte aber auch, dass an Doppelhaltestellen oder an Haltestellen, an denen sowohl Straßenbahnen als auch Busse halten, Abweichungen auftreten können – schließlich sind die Bahnen länger als die Busse.

Die Einstiegsfelder an gemeinsamen Haltestellen sind auf die erste Straßenbahn ausgelegt.

An Bushaltestellen wird in Ergänzung der allgemein anerkannten Regeln der Technik für Fahrgäste mit Mobilitätshilfen auch der Mehrzweckbereich mit Bodenindikatoren angezeigt. Da dieser für sehbehinderte Menschen nicht relevant ist, wird er allerdings nicht in das Blindenleitsystem integriert.

7. Fahrzeugerkennung an Haltestellen mit mehreren Linien

7. Fahrzeugerkennung an Haltestellen mit mehreren Linien

Welche Bahn fährt gerade ein? Diese Frage ist für blinde und sehbehinderte Menschen an Mehrfachhaltestellen nicht oder nicht so einfach zu beantworten - zumindest nicht ohne fremde Hilfe. Um dieses Problem unkompliziert zu lösen, identifizieren sich die Bahnen per Aussenlautsprecherdurchsage an den Haltestellen, an denen mehr als eine Linie verkehrt. Die Ansage wird aktiviert, sobald das Fahrpersonal die Türfreigabe eingeschaltet hat.  

An Haltestellen, die nur von einer Linie bedient werden, erübrigt sich diese Information.  
 
Als Ausnahme von diesem Prinzip wird an der überfahrbaren Kaphaltestelle Aschrottstraße die Außenansage aktiviert, damit die Türpositionen über den längeren Zugangsweg besser erkannt werden können. 
 
Die Ansagen sind allerdings mit Rücksicht auf die Anlieger auf die Hauptverkehrszeit von 7:00 bis 20:00 Uhr begrenzt. 
 
Die Information über Linie und Richtung ist gerade an Doppelhaltestellen hilfreich, wenn es aufgrund der gleichzeitigen Abfertigung von zwei Fahrzeugen besonders schnell gehen muss.  

Alle Straßenbahnen verfügen über die Möglichkeit dieser Außenansage. Für Busse sind Außenansagen nach in Planung.  

Doppelhaltestellen

Doppelhaltestellen

Für eine Verlässlichkeit des Fahrplans ist es an einigen Stellen im Netz, insbesondere an Verkehrsknotenpunkten, erforderlich, Bahnen und Busse beschleunigt abzufertigen. Aus diesem Grund wurden dort sogenannte Doppelhaltestellen eingerichtet.

An Doppelhaltestellen hält das zweite Fahrzeug zum Einstieg nicht erneut, sondern fährt mit dem vorderen gleichzeitig aus. Eine Doppeltraktion zählt wie zwei Fahrzeuge. D.h., das Fahrzeug hinter einer Doppeltraktion hält zum Fahrgastwechsel vorne noch einmal. Die betreffenden Haltestellen sind an dem „HH-Zeichen“ auf der Haltestelle zu erkennen. Für sehbehinderte Menschen sind sie auch über die Sprachausgabe der dynamischen Fahrgastinfoanzeiger akustisch unterscheidbar. Die Ansage lautet im Unterschied zur Einfachhaltestelle: Sie befinden sich an der Doppelhaltestelle ...

An jeder Doppelhaltestelle gibt es in der Fahrgastinfovitrine ein Hinweisblatt, auf dem der Ablauf beschrieben und auf die Besonderheiten hingewiesen wird.   

Am besten stellen Sie sich auf der Haltestelle so auf, dass Sie in etwa zwischen den Fahrzeugen warten. Tram-Bahnen sind ca. 30 m, RegioTrams 37 m, Standardbusse 12 m und Gelenkbusse 18 m lang. Wenn Sie es genau nehmen wollen, können Sie die Bordsteine zur Orientierung zählen. Ein Bordstein ist genau einen Meter lang.

Haltestelle A - MHaltestelle P - Z
AltmarktPlatz der Deutschen Einheit

Am Stern (nicht Fußgängerzone)

Rathaus/Fünffensterstraße
Am WeinbergRotes Kreuz
AuestadionSandershäuser Straße
BreitscheidstraßeScheidemannplatz (außer in Rudolf-Schwander-Straße)
Hauptbahnhof, Bahnsteig 4Ständeplatz
Heinrich-Heine-StraßeTeichstraße
Holländischer PlatzUnterneustädter Kirchplatz
KatzensprungVellmar Stadtmitte
KirchwegWeserspitze
Königsplatz inkl. MauerstraßeWiener Straße
LutherplatzWilhelmshöhe
MattenbergWilhelmsstraße/Stadtmuseum

Einschränkung beim Hören

Fahrgastinformation in Fahrzeugen

In allen Fahrzeugen bieten wir eine Fahrgastinformation nach dem Zwei-Sinne-Prinzip an. Neben der Haltestellenansage wird die nächste Haltestelle jeweils auch angezeigt.
Im Bus haben wir als neuen Standard die TFT-Anzeiger. Diese sind grafisch deutlich hochauflösender und zeigen auch die jeweils nächsten Haltestellen im Linienverlauf an.
Bei den Straßenbahnen ist der Fahrtenverlauf über eine Linienverlaufsanzeige an der Seite des Fahrzeuges ablesbar. 
Informationen zu Störungen können im Fahrzeug leider nicht angezeigt werden. Über Twitter können Sie Störungen jedoch stets aktuell mit Ihrem Smartphone abrufen.

Fahrgastinformation an Haltestellen

Mit den dynamischen Fahrgastinformationsanzeigern – kurz DFI – erhalten unsere Fahrgäste an den Haltestellen auf gut lesbaren Anzeigetafeln Echtzeit-Informationen über die nächsten Abfahrten.
Kommt es z. B. durch einen Verkehrsstau oder eine Veranstaltung zu Verspätungen oder müssen Fahrzeuge wegen Umleitungen die Fahrtroute ändern, kann die Leitstelle die Fahrgäste innerhalb kürzester Zeit per Texteinblendung über die Situation informieren.
Alle Straßenbahnhaltestellen im Stadtgebiet sind, genauso wie die Außenstrecken nach Baunatal, ins Lossetal und nach Vellmar, mit DFI-Anzeigern ausgestattet. Darüber hinaus verfügen auch einige Bushaltestellen über eine dynamische Fahrgastinformation.

Abfahrtszeiten von der APP NVV Mobil

Die tatsächlichen Abfahrten (Ist-Zeit) an den Haltestellen, die nicht über einen DFI-Anzeiger verfügen, können mit dem Smartphone über die App NVV Mobil abgerufen werden. Über den Menüpunkt „Abfahrten“ gibt es die Möglichkeit jede Haltestelle anzuwählen, von der man in Kürze abfahren möchte. Wählt man diese aus, werden alle Abfahrten in Echtzeit dargestellt. Auch eventuelle Zusatzinformationen z. B. zu Baustellen werden angezeigt.

Bestellen von AST-Verkehren

AST-Fahrten müssen telefonisch vorbestellt werden, sei es für eigenständige AST-Linien, oder für einzelne Fahrten in Tagesrandlage, die Busse ersetzen. Für hörbehinderte Fahrgäste haben wir zwei Möglichkeiten geschaffen, um eine Fahrt vorzubestellen. Am einfachsten geht dies über das Buchungsportal in der Fahrplanauskunft. Dafür muss man sich einmalig bei der ersten Bestellung registrieren.
Des Weiteren haben wir bei dem Unternehmen Minicar eine E-Mail-Adresse schalten lassen, über die die Fahrten schriftlich bestellt werden können. Hierbei gelten dieselben Vorlaufzeiten wie bei einer telefonischen Vorbestellung. Die Adresse lautet: ast(at)minicar-online.de

Einschränkung beim Gehen

Mitnahme von Mobilitätshilfen bei der KVG

  • Grundsätzlich nimmt die KVG Mobilitätshilfen in den Mehrzweckbereichen unter den folgenden Bedingungen mit:
  • Fahrgäste mit Rollstühlen oder E-Scootern 
  • Grundsätzlich wird pro Mehrzweckbereich ein Rollstuhl oder E-Scooter mitgenommen. Im Mehrzweckbereich mit Klapprampe ist es in allen Straßenbahnen möglich zwei Rollstühle oder E-Scooter in Queraufstellung nebeneinander mitzunehmen. Die Möglichkeit ist mit einem Piktogramm gekennzeichnet.
  • Dreirädrige E-Scooter werden wegen unzureichender Standsicherheit nicht mitgenommen.
  • Es werden auch Rollstühle oder E-Scooter mit einer Straßenzulassung mitgenommen.
  • Rollstühle und E-Scooter müssen längs gegen die Fahrtrichtung an einem festen Hindernis aufgestellt werden. In Bussen ist das die Prallplatte, in der Straßenbahn je nach Typ ein Sitz, eine Glastrennwand oder eine Stange.
  • An den Rollstühlen und E-Scootern dürfen keine zusätzlichen Anbauten angebracht sein, die ein direktes Aufstellen an einem Hindernis verhindern.
  • In Bussen können Fahrgäste mit E-Scooter oder Rollstuhl aus Sicherheitsgründen zusätzlich den Gurt benutzen.
  • Fahrgäste mit E-Scooter müssen je nach Fahrzeug in der Lage sein rückwärts einzufahren. Hier ist unbedingt den Anweisungen des Fahrpersonals Folge zu leisten.
  • Rollstühle und E-Scooter dürfen nicht länger als 1,20 m sein.
  • Das Gewicht, bestehend aus Fahrzeug und Person, darf die Tragfähigkeit der Klapprampe nicht überschreiten. Diese beträgt 300 kg.
  • Fahrgäste mit Rollatoren, Kinderwagen und Fahrräder werden im Ermessen des Fahrpersonals auf der Grundlage der Beförderungsbedingungen der Verkehrsunternehmen im Nordhessischen Verkehrsverbund mitgenommen.
  • Für Rollatoren wird die Klapprampe nicht ausgelegt.
  • Die Beförderung von Fahrrädern kann gemäß 12.6 der Tarifbestimmungen des Nordhessischen VerkehrsVerbundes ausgeschlossen werden, wenn der Stellplatz für Rollstuhlfahrer oder Kinderwagen benötigt wird. Dies gilt auch, wenn die Fahrt mit dem Fahrrad schon angetreten wurde.

1. Planung der Fahrt im Vorfeld

Mit unserem topografischen Liniennetzplan und mit dem schematischen Schienenverkehrsplan, können Sie schon vor der Fahrt prüfen, welche Haltestellen bereits für ein stufenloses Ein- und Aussteigen erhöht wurden. Sie sind weiß gefüllt und mit einer schwarzen Umrandung dargestellt. Nur die noch nicht rollstuhlgerecht umgebauten Haltestellen haben einen grau gefüllten Kreis mit einem grauen Rand. So können Sie Ihren persönlichen Fahrplan schon vor der Fahrt individuell zusammenstellen.

In der kreisfreien Stadt Kassel sind 58% aller Bushaltestellen und 99% aller Tramhaltestellen barrierefrei umgebaut. Bis auf die Haltestelle Mittelring sind alle Straßenbahnhaltestellen auf 20 cm erhöht worden. Bei den Bushaltestellen beträgt die Höhe bei den meisten umgebauten Haltestellen bei 18 cm. Einige wenige sind auch mit 20 oder 22 cm errichtet worden.
Die meisten Haltestellen entsprechen damit einem weitreichend barrierefreien Standard, so die Bezeichnung des Landes Hessen.

Wenn Sie gehbehindert sind, sollten Sie sich möglichst schnell nach dem Einsteigen setzen oder mit Ihrer Mobilitätshilfe sicher aufstellen. Um das zu ermöglichen, sollten Sie sich über den richtigen Fahrschein Gedanken machen, sofern Sie keinen Anspruch auf eine unentgeltliche Beförderung gemäß §145 SGB haben. Für Senioren geht das am schnellsten und sichersten mit dem Seniorenticket Hessen. Hier entfällt sowohl der Fahrscheinkauf im Fahrzeug als auch das Entwerten eines Fahrscheins. 
Eine weitere gute Möglichkeit ist der Fahrscheinerwerb über die NVV-App. Einmal angemeldet, können Sie den Fahrschein schon bequem vor der Fahrt von zuhause lösen.

2. Barrierefreier Haltestellenzugang

Um auch den Zugang zur Haltestelle barrierefrei zu gestalten, bauen wir Querungsstellen überwiegend als getrennte Überquerungsstellen. Diese zonieren die Querung in zwei Bereiche und enthalten auch eine sogenannte Nullabsenkung. So kann man mit Mobilitätshilfen absatzlos queren, ohne Gefahr zu laufen, am Bordstein hängen zu bleiben.

3. Tramhaltestellen

Die Tram-Haltestellen  im Stadtgebiet sind in der Regel 20 cm hoch, so dass die Stufe je nach Fahrzeugtyp zwischen 9 und 10 cm beträgt. Aufgrund der Ausrüstung der ersten Niederflurfahrzeuge mit Außenschwenktüren können wir hier bislang keine Verbesserungen herbeiführen. Sofern wir die Borde weiter erhöhen würden, würden die Türen auf dem Bahnsteig aufsetzen. Für einen barrierefreien Zugang wird die Klapprampe für die meisten Fahrgäste mit Rollstuhl oder Rollator zunächst weiterhin erforderlich bleiben.

Allerdings werden wir dafür Sorge tragen, dass der Einstieg nach den Vorgaben der DIN 18040-3 barrierefrei sein wird. Das wird dadurch erreicht, dass die Steigung der Klapprampe durch die Verlängerung der Klapprampe und eine Teilaufhöhung des Bahnsteigs deutlich reduziert werden wird.

Der Spalt zwischen Fahrzeug und Bahnsteigkante beträgt 8 cm.

4. Bushaltestellen mit dem "Kasseler Sonderbord"

Ein Niederflursystem besteht aus einem aufeinander abgestimmten Zusammenspiel von Fahrzeug und Haltestelle. Daher sind unsere barrierefreien Bushaltestellen mit dem Kasseler Sonderbord ausgestattet. Dieser weltweit eingesetzte Systemstein zeichnet sich durch seine formtechnische Ausrundung und seine besondere Glätte aus, so dass der Bus die Haltestelle spurgenau, spaltfrei und reifenschonend anfahren kann.

Bisher haben wir Bushaltestellen mit einer Höhe von 18 cm errichtet. In Anbetracht aktualiserter Spaltgrenzmaße reicht diese Höhe nicht mehr aus. Mit dem neuen Kasseler Sonderbord Plus werden Bushaltestellen jetzt mit einer Höhe von 20 bzw. 22 cm gebaut.

Bushaltestellen mit einem 22er Bordstein gibt es in Kassel bereits am Schulzentrum Brückenhof und an der Haltestelle Fraunhofer Institut.

In Verbindung mit dem Kneeling kann der Höhenunterschied beim Fahrgastwechsel auf 7 bzw. 5 cm verringert werden. Der horizontale Spalt für den Einstieg mit Mobilitätshilfen an Tür 2 beträgt je nach Haltestellentyp zwischen 4 und 7 cm.

Sollte die verbleibende Resthöhe oder der Spalt zwischen Fahrzeug und Haltestelle für den Einstieg mit Ihrem Rollstuhl oder Seniorenmobil noch zu groß sein, kann unser Fahrpersonal zusätzlich eine Klapprampe auslegen.

5. Einstiegsfelder

Bei den meist gelben, taktil erfassbaren Einstiegsfeldern am Boden der Haltestelle öffnen sich die Türen. Wenn Sie sich dort aufstellen, kommen Sie auf dem kürzesten Weg in den Mehrzweckbereich des Fahrzeugs. Einzig das vordere Einstiegsfeld beim Bus widerspricht diesem Prinzip, da es blinde und sehbehinderte Menschen zum Vorneinstieg beim Fahrer führt.

Beachten Sie bitte aber auch, dass an Doppelhaltestellen oder an Haltestellen, an denen sowohl Straßenbahnen als auch Busse halten Abweichungen auftreten können – schließlich sind die Bahnen länger als die Busse.

Die Einstiegsfelder an gemeinsamen Haltestellen sind auf die erste Straßenbahn ausgelegt.

Tipp: An Bushaltestellen kennzeichnet die erste Einstiegsmarkierung die Fahrertür, die zweite den Mehrzweckbereich.

6. Unterwegs mit Mobilitätshilfen

Zur Mitnahme von Mobilitätshilfen wie z. B. Rollstuhl, Seniorenmobil oder Rollator stehen Ihnen in unseren Fahrzeugen die Mehrzweckbereiche zur Verfügung. Diese sind von außen mit einem Kinderwagen- oder Rollstuhlsymbol gekennzeichnet.

In den Mehrzweckbereichen können auch Fahrräder abgestellt werden. Die Beförderung von Fahrrädern kann jedoch gemäß 12.5 der Tarifbestimmungen des Nordhessischen VerkehrsVerbundes ausgeschlossen werden, wenn der Stellplatz für Rollstuhlfahrer oder Kinderwagen benötigt wird. Dies gilt auch, wenn die Fahrt mit dem Fahrrad schon angetreten wurde. In diesen Fällen kann die Fahrt mit dem nächsten Fahrzeug fortgesetzt werden, ohne dass ein neuer Fahrschein erworben werden muss.

Zur Unterbringung Ihrer Mobilitätshilfen sind wir bemüht, so viele Flächen wie möglich anzubieten:

  • Normalbusse alt:   1 Mehrzweckbereich mit Klapprampe
  • Normalbusse neu: 2 Mehrzweckbereiche mit Klapprampe
  • Gelenkbusse alt:   1 Mehrzweckbereich mit Klapprampe, 1 Mehrzweckbereich ohne Klapprampe
  • Gelenkbusse neu: 2 Mehrzweckbereiche mit Klapprampe, 1 Mehrzweckbereich ohne Klapprampe
  • Einrichtungsstraßenbahnen:   1 Mehrzweckbereich mit Klapprampe, 2 Mehrzweckbereiche ohne Klapprampe
  • Zweirichtungsstraßenbahnen: 1 Mehrzweckbereich mit Klapprampe, 2 Mehrzweckbereiche ohne Klapprampe

Auf Straßenbahnhaltestellen weisen zwei gelbe Einstiegsfelder auf die Lage der Mehrzweckbereiche hin. Bei den Bushaltestellen kennzeichnet das zweite gelbe Einstiegsfeld die Lage des ersten Mehrzweckbereichs.

Die Klapprampe im ersten Mehrzweckbereich wird nur für Rollstühle und Elektroscooter ausgelegt. Die entsprechende Tür ist von außen mit einem Rollstuhlpiktogramm gekennzeichnet. Für Fahrgäste mit Rollatoren wird die Klapprampe nicht ausgelegt.

Tipp 1: Mit dem Rollator vorwärts ein- und rückwärts aussteigen. Wie das geht zeigt die KVG in einem regelmäßig stattfindenden Mobilitätstraining

Tipp 2: Verwenden Sie den Rollator bei der Fahrt in Bahn oder Bus niemals als Sitzplatz. Im Falle einer Gefahrenbremsung oder aber auch schon bei Kurvenfahrten kann der Rollator verrutschen oder kippen.

Tipp 3: Steigen Sie mit dem Rollator immer besser in die hinteren Mehrzweckbereiche. Diese sind in der Regel deutlich weniger mit einem Rollstuhl belegt.

7. Wer kann mitgenommen werden?

Grundsätzlich nimmt die KVG Mobilitätshilfen in den Mehrzweckbereichen mit, solange sie von der Größe und Beschaffenheit her sicher mitgenommen werden können und sie weder Türen noch Durchgänge blockieren. Mobilitätshilfen dürfen nicht länger als 120 cm und breiter als 70 cm sein.

Das Gewicht, bestehend aus Fahrzeug und Person, darf die Tragfähigkeit der Klapprampe nicht überschreiten. Diese beträgt 300 kg.

Für Rollatoren wird die Klapprampe nicht ausgelegt.

Mobilitätshilfen müssen immer gut gesichert werden, damit bei Brems- und Beschleunigungsvorgängen sowie Kurvenfahrten keine Gefährdung für Sie selbst oder für andere entstehen kann. Zusätzlich müssen Mobilitätshilfen so wendig sein, dass sie auf der verfügbaren Fläche in Ausstiegsrichtung rangiert werden können.

Über die Mitnahme von Mobilitätshilfen entscheidet letztendlich immer das Fahrpersonal auf der Grundlage der Allgemeinen Beförderungsbedingungen (BefBedV). Eine Mitnahmeverpflichtung für Mobilitätshilfen besteht nicht.

8. Mitnahme von Rollstühlen und Seniorenmobilen

Im ersten Mehrzweckbereich, der über eine Klapprampe erreichbar ist, können ab jetzt auch zwei Rollstühle oder Seniorenmobile quer nebeneinander stehend mitgenommen werden, sofern die Größe der Mobilitätshilfe dies zulässt. Das ist das Ergebnis eines Gutachtens, das wir bei der STUVA in Köln in Auftrag gegeben hatten, um unsere bisherige restriktivere Mitnahmeregelung überprüfen zu lassen.

Bei der doppelten Queraufstellung ist darauf zu achten, dass in Fahrtrichtung gesehen, der erste Rollstuhl bzw. Seniorenmobil immer dicht an einem Hindernis (Scheibe, Sitz, Stange) angelehnt steht. Der zweite muss möglichst dicht neben dem ersten stehen, damit er bei einer Gefahrenbremsung nicht ins Rutschen gerät. Die schwerere Mobilitätshilfe muss dabei immer als erste in Fahrtrichtung gesehen stehen.

Um das auch in den Zweirichtungsbahnen zu ermöglichen, wurde im gegenüberliegenden Türbereich ein neuer, zusätzlicher „Stellplatz“ eingerichtet.
Der Mehrzweckbereich für eine doppelte Queraufstellung ist mit diesem neuen Piktogramm gekennzeichnet.

In den weiteren Mehrzweckbereichen der Tram-Fahrzeuge bleibt es aus Platzgründen bei der bisherigen Regelung: Pro Mehrzweckbereich kann ein Rollstuhl oder Seniorenmobil mitgenommen werden. Die Aufstellung erfolgt rückwärts gegen die Fahrtrichtung angelehnt an ein Hindernis (Scheibe, Stange, Sitz).

In den Bussen bleibt es bei der bisherigen Mitnahmeregelung: Pro Mehrzweckbereich kann ein Rollstuhl oder Seniorenmobil mitgenommen werden. Die Aufstellung erfolgt rückwärts gegen die Fahrtrichtung. Der Rollstuhl oder das Seniorenmobil wird mit dem Rücken an die Prallplatte gefahren. Dabei ist darauf zu achten, dass ein auf der Rückseite befestigtes Gepäckstück (z.B. ein Rucksack) diesen unmittelbaren Kontakt nicht verhindert. Zur besseren Standsicherheit können in den Bussen Gurte genutzt werden.

Tipp 1: Bei Doppeltraktionen auf der Tramlinie 1 kann nicht an allen Haltestellen mit dem Rollstuhl aus dem zweiten Fahrzeug ausgestiegen werden. Wer auf Nummer sicher gehen will, steigt mit dem Rollstuhl oder Seniorenmobil immer in das erste Fahrzeug ein.

Tipp 2: Mit dem Rollator vorwärts ein- und rückwärts aussteigen. Die KVG bietet in regelmäßigen Absständen ein Rollatortraining an. Dabei kann das richtige Ein- und Aussteigen in einem "geschützten" Rahmen ausprobiert werden. 

Tipp 3: Verwenden Sie den Rollator bei der Fahrt in Bahn oder Bus niemals als Sitzplatz. Im Falle einer Gefahrenbremsung oder aber auch schon bei Kurvenfahrten kann der Rollator verrutschen oder kippen.

Tipp 4: Bestellen Sie AST-Fahrten sehr frühzeitig, damit ein geeignetes Fahrzeug zur Mitnahme von Mobilitätshilfen zur Verfügung gestellt werden kann. Dies betrifft ganz besonders Fahrgäste mit Elektrorollstuhl oder Seniorenmobil.

Besonderheiten bei der Mitnahme von Seniorenmobilen

In Kassel werden Seniorenmobile im Bus und in der Straßenbahn mitgenommen. Es werden auch Seniorenmobile mitgenommen, die ihre Mitnahmeeignung nicht über ein Siegel gemäß des Hessischen Erlasses zur Mitnahme von Seniorenmobilen nachweisen können. Ergänzend zum Rollstuhl gelten folgende Voraussetzungen:
 

  1. Dreirädrige Seniorenmobile werden nicht mitgenommen, da sie bei Querbeschleunigungskräften nicht hinreichend sicher stehen.
  2. Da Seniorenmobile weniger wendig sind, müssen sie rückwärts über die Klapprampe in das Fahrzeug gefahren werden. Das Ausfahren geschieht vorwärts. Hier ist unbedingt den Vorgaben des Fahrpersonals Folge zu leisten.

9. Kinderwagentaster

Mit Mobilitätshilfen braucht man einfach mehr Zeit zum Ein- und Aussteigen. Dafür bieten wir den blauen Kinderwagentaster an. Über diesen verfügen alle Busse und Bahnen innen wie außen.

Wenn Sie den Kinderwagentaster innen drücken, bleiben nach einem kurzen grün/rot um den Knopf herum grüne Lämpchen stehen. Der Ausstiegswunsch wurde erkannt; nun bleibt die Tür beim Ausstieg länger offen und wird nicht automatisch geschlossen.
Erst wenn Sie sicher ein- oder ausgestiegen sind, schließt unser Fahrpersonal die Tür manuell.

Außen sitzen die Taster bei den neuen Niederflurbahnen auf den Türen, bei den älteren neben den Türen zu den Mehrzweckbereichen. Innen sind die Taster direkt im Mehrzweckbereich zu finden. 

Tipp: Die erste Generation unserer Niederflurstraßenbahn verfügt über Außenschwenktüren, die sehr weit nach außen schwenken. Wenn Sie den neben der Tür befindlichen Taster gedrückt haben, sollten Sie gleich an die Seite oder zurücktreten, damit Sie die Tür nicht umwirft.

10. Anforderungstaster für die Klapprampe

Bei RT-Fahrzeugen und neuen Niederflurbahnen gibt es zusätzlich zum Kinderwagentaster einen Taster mit einem Rollstuhlpiktogramm.

Den Taster findet man sowohl außen neben der Tür mit Klapprampe als auch innen im dazugehörigen Mehrzweckbereich. Mit diesem Taster wird der Wunsch nach einem Auslegen der Klapprampe direkt beim Fahrer im Display angezeigt. Unser Fahrpersonal klappt dann für Sie die Rampe aus. Die Unterdrückung der automatischen Türschließung ist beim Betätigen des Tasters gleich mit dabei.

11. Türen und Lichtschranke

Die Lichtschranke befindet sich meist im unteren Türbereich. Wenn die Lichtschranke unterbrochen wird öffnen sich die Türen wieder. Dies funktioniert allerdings nicht, wenn die Tür durch das Fahrpersonal endgültig geschlossen wird. Das erkennt man an dem begleitenden Signalton beim Schließen. 

Sollten sich die Türen dennoch einmal automatisch schließen, bewirkt der Druck auf die Gummilippen der Türen sowie der Widerstand gegen den Schließmechanismus, dass sich die Türen selbsttätig wieder öffnen und das Fahrzeug somit nicht anfahren kann.

12. Schwerbehindertenplätze

In allen Straßenbahnen und Bussen sind Schwerbehindertenplätze ausgewiesen. Diese sind für:

  • Personen mit Schwerbehindertenausweis,
  • in der Gehfähigkeit beeinträchtigte Fahrgäste,
  • ältere oder gebrechliche Personen sowie für
  • werdende Mütter und für
  • Fahrgäste mit Kindern vorgesehen.

Sollten Fahrgäste diese Plätze besetzen, die nicht zu den genannten Personenkreisen gehören, scheuen Sie sich nicht, höflich um die Freigabe des Sitzplatzes zu bitten.

Um ein gutes und rücksichtsvolles Miteinander zu fördern, haben wir in den Fahrzeugen ein weiteres Piktogramm mit dem folgenden Text ergänzt: „Bitte bieten Sie Ihren Platz körperlich beeinträchtigten Fahrgästen an.“

Wie bei all unseren Text-Piktogrammen ist dieser Appell außer in deutscher auch in englischer, französischer und türkischer Sprache formuliert.

13. Kontaktaufnahme mit dem Fahrpersonal

Bei den Fahrzeugen der neuesten Straßenbahngeneration gibt es Not- bzw. Wechselsprechstellen auch im Mehrzweckbereich. Ansonsten befinden sie sich im Türbereich. Damit besteht auch für Menschen im Mehrzweckbereich die Möglichkeit bei Gefahr Kontakt mit dem Fahrpersonal aufzunehmen.

Die Wechselsprechanlagen dürfen auch benutzt werden, wenn Sie einmal besondere Hilfe vom Fahrpersonal benötigen. Unter Umständen kann es aber auch einfacher sein, andere Fahrgäste um Hilfe zu bitten.

14. Mobilitätstraining

Welche E-Scooter sind in den Bussen und Bahnen der KVG zugelassen? Wie wird ein Rollstuhl im Fahrzeug sicher aufgestellt? Wo und wie können sogar zwei Rollstühle oder E-Scooter in einem Mehrzweckbereich Platz finden? Wie steige ich mit einem Rollator sicher ein und aus? Fragen wie diese werden im Mobilitätstraining der KVG beantwortet. Vor allem gibt es aber ausreichend Raum, um das Erlernte in Ruhe ausprobieren zu können, bevor man mit dem hektischen Alltagsbetrieb konfrontiert wird.

Die nächsten Termine:

  • 1.6.2023 von 10.30 Uhr bis 12.30 Uhr in der Wendeschleife am Auestadion. Das Training wird gemeinsam mit der Polizei durchgeführt. 

Anmeldung bei Herrn Wiesenhütter
Tel.: 0561-3089-707
E-Mail: Michael.wiesenhuetter(at)kvg.de