Im ersten Mehrzweckbereich, der über eine Klapprampe erreichbar ist, können ab jetzt auch zwei Rollstühle oder Seniorenmobile quer nebeneinander stehend mitgenommen werden, sofern die Größe der Mobilitätshilfe dies zulässt. Das ist das Ergebnis eines Gutachtens, das wir bei der STUVA in Köln in Auftrag gegeben hatten, um unsere bisherige restriktivere Mitnahmeregelung überprüfen zu lassen.
Bei der doppelten Queraufstellung ist darauf zu achten, dass in Fahrtrichtung gesehen, der erste Rollstuhl bzw. Seniorenmobil immer dicht an einem Hindernis (Scheibe, Sitz, Stange) angelehnt steht. Der zweite muss möglichst dicht neben dem ersten stehen, damit er bei einer Gefahrenbremsung nicht ins Rutschen gerät. Die schwerere Mobilitätshilfe muss dabei immer als erste in Fahrtrichtung gesehen stehen.
Um das auch in den Zweirichtungsbahnen zu ermöglichen, wurde im gegenüberliegenden Türbereich ein neuer, zusätzlicher „Stellplatz“ eingerichtet.
Der Mehrzweckbereich für eine doppelte Queraufstellung ist mit diesem neuen Piktogramm gekennzeichnet.
In den weiteren Mehrzweckbereichen der Tram-Fahrzeuge bleibt es aus Platzgründen bei der bisherigen Regelung: Pro Mehrzweckbereich kann ein Rollstuhl oder Seniorenmobil mitgenommen werden. Die Aufstellung erfolgt rückwärts gegen die Fahrtrichtung angelehnt an ein Hindernis (Scheibe, Stange, Sitz).
In den Bussen bleibt es bei der bisherigen Mitnahmeregelung: Pro Mehrzweckbereich kann ein Rollstuhl oder Seniorenmobil mitgenommen werden. Die Aufstellung erfolgt rückwärts gegen die Fahrtrichtung. Der Rollstuhl oder das Seniorenmobil wird mit dem Rücken an die Prallplatte gefahren. Dabei ist darauf zu achten, dass ein auf der Rückseite befestigtes Gepäckstück (z.B. ein Rucksack) diesen unmittelbaren Kontakt nicht verhindert. Zur besseren Standsicherheit können in den Bussen Gurte genutzt werden.
Tipp 1: Bei Doppeltraktionen auf der Tramlinie 1 kann nicht an allen Haltestellen mit dem Rollstuhl aus dem zweiten Fahrzeug ausgestiegen werden. Wer auf Nummer sicher gehen will, steigt mit dem Rollstuhl oder Seniorenmobil immer in das erste Fahrzeug ein.
Tipp 2: Mit dem Rollator vorwärts ein- und rückwärts aussteigen. Die KVG bietet in regelmäßigen Absständen ein Rollatortraining an. Dabei kann das richtige Ein- und Aussteigen in einem "geschützten" Rahmen ausprobiert werden.
Tipp 3: Verwenden Sie den Rollator bei der Fahrt in Bahn oder Bus niemals als Sitzplatz. Im Falle einer Gefahrenbremsung oder aber auch schon bei Kurvenfahrten kann der Rollator verrutschen oder kippen.
Tipp 4: Bestellen Sie AST-Fahrten sehr frühzeitig, damit ein geeignetes Fahrzeug zur Mitnahme von Mobilitätshilfen zur Verfügung gestellt werden kann. Dies betrifft ganz besonders Fahrgäste mit Elektrorollstuhl oder Seniorenmobil.
Besonderheiten bei der Mitnahme von Seniorenmobilen
In Kassel werden Seniorenmobile im Bus und in der Straßenbahn mitgenommen. Es werden auch Seniorenmobile mitgenommen, die ihre Mitnahmeeignung nicht über ein Siegel gemäß des Hessischen Erlasses zur Mitnahme von Seniorenmobilen nachweisen können. Ergänzend zum Rollstuhl gelten folgende Voraussetzungen:
- Dreirädrige Seniorenmobile werden nicht mitgenommen, da sie bei Querbeschleunigungskräften nicht hinreichend sicher stehen.
- Da Seniorenmobile weniger wendig sind, müssen sie rückwärts über die Klapprampe in das Fahrzeug gefahren werden. Das Ausfahren geschieht vorwärts. Hier ist unbedingt den Vorgaben des Fahrpersonals Folge zu leisten.