Grundsätzlich wird pro Mehrzweckbereich ein Rollstuhl oder Elektromobil mitgenommen, sofern er die Größen- und Gewichtsvorgaben der KVG berücksichtigt. Es werden auch Rollstühle oder Elektromobile mit einer Straßenzulassung mitgenommen. Fahrgäste mit Elektromobilen müssen je nach Fahrzeug in der Lage sein rückwärts einzufahren. Hier ist unbedingt den Anweisungen des Fahrpersonals Folge zu leisten.
An den Rollstühlen oder Elektromobilen dürfen keine zusätzlichen Anbauten angebracht sein (z.B. Rucksäcke, Gehilfen), die ein direktes Aufstellen an einem Hindernis verhindern.
Ausklappen der Rampe anfordern
Außen neben der Tür mit Klapprampe als auch innen im dazugehörigen Mehrzweckbereich gibt es bei RT-Fahrzeugen und neuen Niederflurbahnen einen Taster mit einem Rollstuhlpiktogramm. Mit diesem Taster wird der Wunsch nach einem Auslegen der Klapprampe direkt beim Fahrer im Display angezeigt. Die Unterdrückung der automatischen Türschließung ist beim Betätigen des Tasters gleich mit dabei.
Bei Fahrzeugtypen, die nicht über diesen Taster verfügen, heben Sie zum Einsteigen bei der Einfahrt die Hand, als Signal für das Fahrpersonal. Unser Fahrpersonal klappt dann für Sie die Rampe aus.
Tipp: Übrigens hält der Kinderwagentaster die Tür ebenfalls automatisch offen.
Mitnahme in Straßenbahnen
Im ersten Mehrzweckbereich unserer Straßenbahnen, der über eine Klapprampe erreichbar ist, können ab jetzt auch zwei Rollstühle oder Elektromobile quer nebeneinanderstehend mitgenommen werden, sofern die Größe der Mobilitätshilfe dies zulässt. Das ist das Ergebnis eines Gutachtens, das wir bei der STUVA in Köln in Auftrag gegeben hatten, um unsere frühere restriktivere Mitnahmeregelung überprüfen zu lassen.
Bei der doppelten Queraufstellung ist darauf zu achten, dass in Fahrtrichtung gesehen, der erste Rollstuhl bzw. das erste Elektromobil immer dicht an einem Hindernis (Scheibe, Sitz, Stange) angelehnt steht. Möglichst dicht daneben muss sich die zweite Mobilitätshilfe aufstellen, damit sie bei einer Gefahrenbremsung nicht ins Rutschen gerät oder kippt. Die schwerere Mobilitätshilfe muss dabei immer als erste in Fahrtrichtung gesehen stehen.
Um das auch in den Zweirichtungsbahnen zu ermöglichen, wurde im gegenüberliegenden Türbereich ein zusätzlicher Stellplatz eingerichtet.
Der Mehrzweckbereich für eine doppelte Queraufstellung ist mit diesem Piktogramm gekennzeichnet.
In den weiteren Mehrzweckbereichen der Tram-Fahrzeuge bleibt es aus Platzgründen bei der bisherigen Regelung: Pro Mehrzweckbereich kann ein Rollstuhl oder Elektromobil mitgenommen werden. Die Aufstellung erfolgt rückwärts gegen die Fahrtrichtung angelehnt an ein Hindernis (Scheibe, Stange, Sitz).
Tipp: Bei Doppeltraktionen auf der Tramlinie 1 kann nicht an allen Haltestellen mit dem Rollstuhl aus dem zweiten Fahrzeug ausgestiegen werden. Wer auf Nummer sicher gehen will, steigt mit dem Rollstuhl oder Elektromobil immer in das erste Fahrzeug ein.
Mitnahme in Bussen
In den Bussen bleibt es bei der bisherigen Mitnahmeregelung: Pro Mehrzweckbereich kann ein Rollstuhl oder Elektromobil mitgenommen werden. Die Aufstellung erfolgt rückwärts gegen die Fahrtrichtung. Der Rollstuhl oder das Elektromobil wird mit dem Rücken an die Prallplatte gefahren. Dabei ist darauf zu achten, dass ein auf der Rückseite befestigtes Gepäckstück (z.B. ein Rucksack) diesen unmittelbaren Kontakt nicht verhindert. Zur besseren Standsicherheit können in den Bussen Gurte genutzt werden.
Tipp: Bestellen Sie AST-Fahrten sehr frühzeitig, damit ein geeignetes Fahrzeug zur Mitnahme von Mobilitätshilfen zur Verfügung gestellt werden kann. Dies betrifft ganz besonders Fahrgäste mit Elektromobil und Elektrorollstuhl.
Besonderheiten bei der Mitnahme von Elektromobilen
In Kassel werden Elektromobile im Bus und in der Straßenbahn mitgenommen.
Es werden auch solche mitgenommen, die ihre Mitnahmeeignung nicht über ein Siegel gemäß des Hessischen Erlasses zur Mitnahme von Elektromobilen nachweisen können.
Dreirädrige Elektromobile werden jedoch nicht mitgenommen, da sie bei Querbeschleunigungskräften nicht hinreichend sicher stehen.
Bei Bussen und Einrichtungsbahnen fahren Elektromobile rückwärts ein und vorwärts aus.
Rückwärts lassen sich die nicht sehr wendigen Fahrzeuge leichter einparken. Gegen die Steigung wird auch die Leistung für ein präzises Rangieren reduziert.
Grundsätzlich sollte die Leistung beim Rangieren deutlich reduziert werden!
Beim Verlassen des Fahrzeugs hat man vorwärts eine bessere Kontrolle für ein sicheres abschüssigen Befahren der Klapprampe.
Bei Zweirichtungsstraßenbahnen funktioniert dieses Procedere nicht. Hier muss vorwärts in Richtung Gelenk eingefahren werden und dann an den Stellplatz zurückgesetzt werden. Da das etwas verwirrend ist, empfehlen wir den Besuch eines Mobilitätstrainings. Die nächsten Termine dafür finden Sie hier.