Barrierefrei unterwegs

Informationen zur Barrierefreiheit im Kasseler ÖPNV

Mit den Seiten "Barrierefrei unterwegs" bieten wir unseren Fahrgästen spezielle Informationen an, die die Benutzung des öffentlichen Personennahverkehrs in der Stadt Kassel erleichtern soll. Sie finden diese Informationen nach Handicaps geordnet.

von 99 Tramhaltestellen in Kassel bieten
98
einen barrierefreien Einstieg
In Kassel bieten
162
von 273 Bushaltestellen einen barrierefreien Einstieg
In Kassel verfügen
174
von 362 Haltestellen über ein Blindenleitsystem
Von 159 Fahrzeugen sind
156
Niederflurfahrzeuge

Ohne Barrieren

Mit den barrierefreien Seiten bieten wir unseren Fahrgästen mit einer Behinderung spezielle Informationen an, die die Benutzung des Öffentlichen Personennahverkehrs in der Stadt Kassel leichter machen. Dabei haben wir die Informationen jeweils behinderungsspezifisch zugeordnet.

Alle im Regelverkehr verkehrenden Bahnen und Busse sind Niederflurfahrzeuge. Auch die RT-Fahrzeuge können mithilfe der Klapprampe an die unterschiedlichen Bahnsteighöhen angepasst werden.

Doppelhaltestellen

Für eine Verlässlichkeit des Fahrplans ist es an einigen Stellen im Netz, insbesondere an Verkehrsknotenpunkten, erforderlich, Bahnen und Busse beschleunigt abzufertigen. Aus diesem Grund wurden dort sogenannte Doppelhaltestellen eingerichtet.

An Doppelhaltestellen hält das zweite Fahrzeug zum Einstieg nicht erneut, sondern fährt mit dem vorderen gleichzeitig aus. Eine Doppeltraktion zählt wie zwei Fahrzeuge. D.h., das Fahrzeug hinter einer Doppeltraktion hält zum Fahrgastwechsel vorne noch einmal. Die betreffenden Haltestellen sind an dem „HH-Zeichen“ auf der Haltestelle zu erkennen. Für sehbehinderte Menschen sind sie auch über die Sprachausgabe der dynamischen Fahrgastinfoanzeiger akustisch unterscheidbar. Die Ansage lautet im Unterschied zur Einfachhaltestelle: Sie befinden sich an der Doppelhaltestelle ...

An jeder Doppelhaltestelle gibt es in der Fahrgastinfovitrine ein Hinweisblatt, auf dem der Ablauf beschrieben und auf die Besonderheiten hingewiesen wird.   

Am besten stellen Sie sich auf der Haltestelle so auf, dass Sie in etwa zwischen den Fahrzeugen warten. Tram-Bahnen sind ca. 30 m, RegioTrams 37 m, Standardbusse 12 m und Gelenkbusse 18 m lang. Wenn Sie es genau nehmen wollen, können Sie die Bordsteine zur Orientierung zählen. Ein Bordstein ist genau einen Meter lang.

Haltestelle A - MHaltestelle P - Z
AltmarktPlatz der Deutschen Einheit

Am Stern (nicht Fußgängerzone)

Rathaus/Fünffensterstraße
Am WeinbergRotes Kreuz
AuestadionSandershäuser Straße
BreitscheidstraßeScheidemannplatz (außer in Rudolf-Schwander-Straße)
Hauptbahnhof, Bahnsteig 4Ständeplatz
Heinrich-Heine-StraßeTeichstraße
Holländischer PlatzUnterneustädter Kirchplatz
KatzensprungVellmar Stadtmitte
KirchwegWeserspitze
Königsplatz inkl. MauerstraßeWiener Straße
LutherplatzWilhelmshöhe
MattenbergWilhelmsstraße/Stadtmuseum

 

Einschränkungen beim Sehen

1. Vorbereitende Informationen

Für sehbehinderte und blinde Menschen bietet sich die NVV App „NVV Mobil“ zur Vorbereitung und Planung der Fahrt an, da deren Bedienung haptisch und die Ausgabe visuell und akustisch erfolgt. Die Abfahrtszeiten werden in der tatsächlichen „Ist-Zeit“ angezeigt und angesagt. Verspätungen können damit erkannt werden. Die Bedienung der App für sehbehinderte und blinde Menschen soll in Kürze weiter verbessert werden.

Welche Haltestellen im Kasseler Netz mit einem Blindenleitsystem ausgestattet sind oder bei welchen Haltestellen es sich um Doppelhaltestellen handelt, können Sie hingegen hier im Folgenden finden.

2. Querungsstellen

Zum Erreichen einer Haltestelle muss häufig die Fahrbahn überquert werden. Für sehbehinderte und blinde Menschen bedeuten Querungsstellen Gefahrenpunkte, weil der sichere Gehwegraum verlassen werden muss. Insofern müssen Borde an Querungsstellen gut ertastbar sein.

Bereits seit Jahren planen und bauen wir zusammen mit der Stadt Kassel getrennte Querungsstellen. Das heißt, neben einer Nullabsenkung für Menschen mit Mobilitätshilfen gibt es auch einen speziellen Querungsabschnitt für blinde und sehbehinderte Menschen. Dieser ist mit einem eher scharfkantigen 5 cm hohen Bordstein (Rundbord R=2cm) ausgestattet, so dass die Abgrenzung zur Fahrbahn klar ertastbar ist.  

Nullabsenkungen werden mit einem Sperrfeld abgesichert, um ein ungewolltes Betreten der Fahrbahn zu vermeiden.

Neben den getrennten Überquerungsstellen werden auch nach wie vor gemeinsame Überquerungsstellen angelegt. Diese werden mit einem gut ertastbaren Rundbord (2cm Radius) mit einer Ansichtshöhe von 3 cm errichtet.

An signalisierten Furten wird das Queren durch die Akustik (Auffinde- und Freigabesignal) sowie durch den richtungsweisenden Pfeil am Vibrationstaster unterstützt.

3. Blindenleitsystem

Zum Auffinden von Überquerungsstellen, Haltestellen, Einstiegs- und Informationsstellen haben wir an vielen Haltestellen bereits ein taktiles und optisch kontrastierendes Blindenleitsystem verlegt. In Rücksprache mit dem Kasseler Behindertenbeirat wurde die Kontrastfarbe der Bodenindikatoren von schwarz auf weiß geändert. Dies wird jedoch nur bei anstehenden Baumaßnahmen umgesetzt. Im Bestand bleiben die schwarzen Bodenindikatoren liegen.

Da sich die technischen Vorgaben immer wieder verändern, gibt es mittlerweile auf den Haltestellen voneinander abweichende Oberflächenstrukturen und Verlegesystematiken. Zur Vereinheitlichung der taktilen Logik im öffentlichen Raum arbeiten wir lokal in enger Abstimmung mit der Stadt Kassel und dem Behindertenbeirat der Stadt Kassel zusammen und begleiten übergeordnet die bundesweite Standardisierung in Fachgremien.

Noppenplatte

4. Kasseler Haltestellen mit Blindenleitsystem

Haltestelle A - DHaltestelle E - H
AchenbachstraßeEberhard-Wildermuth-Straße
AgathofstraßeEisenschmiede (nur Tram)
AhnabreiteEmmauskirche
AhnatalstraßeEngelhardstraße
Alt PhilippinenhofEschenstruther Weg
Alte StadtgrenzeFeerenstraße
AltmarktFohlenäckerweg
Am FasanenhofFrankenstraße, stadtauswärts
Am SälzerhofFrasenweg
Am SternFreibad Wilhelmshöhe
Am WeinbergFriedrichsplatz
Am ZiegenbergFuldauferweg
AnnastraßeFuldaseen
AschrottstraßeGärtnerplatzbrücke
AuebadGoethestraße
AuestadionGoldbergstraße
Bahnhof HarleshausenHalitplatz
BardelebenstraßeHallenbad Süd
BebelplatzHarleshäuser Straße
Berliner StraßeHasselweg
BildungszentrumHauptbahnhof
BirkenkopfHauptbahnhof Nord
BismarkstraßeHauptfriedhof (nur Tram)
BlindenheimHegelsbergstraße
BlütenwegHeideweg, stadtauswärts
BrandaustraßeHeiligenbergstraße
BrasselsbergHeinrich-Heine-Straße/Universität
BreitscheidstraßeHelleböhn
Breslauer StraßeHentzestraße
Brückenhof MitteHerkules
Brüder-Grimm-StraßeHermann-Bücher-Straße
BundessozialgerichtHessenschanze
Caldener StraßeHessischer Rundfunk
ChristuskircheHolländischer Platz
Dalheimer WegHolländische Straße
Dennhäuser StraßeHugo-Preuß-Straße, stadtauswärts
DEZ Einkaufszentrum 
Dieselstraße 
Documenta Urbana, stadtauswärts 
Dönche 
Haltestelle I - QHaltestelle R - Z
Ihringshäuser StraßeRasenallee
JugendherbergeRathaus
JungfernkopfRathaus/Fünffensterstraße
Karlshafener Straße, stadtauswärtsReuterstraße (Wolfh. Str.), stadteinwärts
KarthäuserstraßeRheinstahlring
Kasseler StraßeRotes Kreuz
Keilsbergstraße Rothenberg
Kirche Sankt FamiliaRudolfs-Platz
Kirche KirchditmoldSchaumbergstraße
Kirche WolfsangerScheidemannplatz
KirchgasseSchlehenweg 
Kirchhainer StraßeSchulzentrum Brückenhof
Koboldstraße Siebenbergen
KohlenstraßeStadthalle
Königsplatz Ständeplatz
KornblumenwegStaufenbergstraße
KunoldstraßeStegerwaldstraße
Kurhessentherme, stadteinwärtsStellbergweg
Kurt-Kersten-Platz Sternbergstraße
KVG-Betriebshof Teichstraße
LandesfeuerwehrschuleUnter dem Riedweg, stadtauswärts
Leipziger Platz Unterneustädter Kirchplatz
Leipziger Straße Wahlebach Siedlung
Leuschnerstraße (nur Tram)Wahlebachweg
Liegnitzer StraßeWaldorfschule
Lutherplatz Walther-Schücking-Platz
Marbachshöhe Weigelstraße
Marienkrankenhaus Weserspitze
MurhardtstraßeWestfriedhof, stadteinwärts
MönchebergstraßeWiener Straße 
Mühlhäuser Platz Wigandstraße
Naumburger StraßeWilhelm-Führer-Straße
NiederwaldstraßeWilhelmshöhe
Nürnberger StraßeWilhelmsstraße
Obere Bornwiesenstraße Wintershall
OrangerieWitzenhäuser Straße, stadteinwärts (Wolfh. Str.)
Pettenkofer Straße Wolfsanger 
PhilosophenwegWolfsgraben
Querallee  Zeche-Marie-Weg, stadteinwärts
 Zehntscheune, stadtauswärts 
 Zierenberger Straße

 

5. Echtzeitinformationen an Haltestellen

Sprachausgabe am DFI-Mast

Das dynamische Fahrgastinformationssystem – kurz DFI – bietet gerade auch für blinde und sehbehinderte Menschen große Vorteile, da sämtliche Informationen auch hörbar ausgegeben werden.
Tonbeispiel DFI

An den Anzeigermasten befindet sich ein gelber Taster wie an Fußgängerquerungen. Nach dessen Betätigung werden Standort, Uhrzeit sowie die nächsten Abfahrten in „Echtzeit“ angesagt. Sofern eine Störung oder eine andere Zusatzinformation vorliegt, wird diese ebenfalls vom Ansagegerät vorgelesen. In Verbindung mit dem Standort wird auch darüber informiert, ob es sich um eine Doppelhaltestelle handelt. Es heißt dann: "Sie befinden sich an der Doppelhaltestelle ..."

Den Taster können Stockgänger mithilfe taktiler Bodenindikatoren finden. Sehbehinderte Menschen orientieren sich an den kontrastierenden Bodenindikatoren oder erkennen den Taster an seiner gelben Farbe.

Abfahrtszeiten von der APP NVV Mobil

Damit können auch an den Haltestellen Echtzeitinformationen bereitgestellt werden, die nicht über einen DFI-Anzeiger verfügen. Über den Menüpunkt „Abfahrten“ gibt es die Möglichkeit die Haltestelle anzuwählen, an der man gerade steht oder von der man in Kürze abfahren möchte. Diese angewählt, werden alle Abfahrten von dort in Echtzeit dargestellt. Auch eventuelle Zusatzinformationen z. B. zu Baustellen werden aufgeführt. Und natürlich kann man sich diese Informationen auf dem Smartphone von der Sprachausgabe vorlesen lassen.

Es sind also alle Abfahrtsinformationen nicht nur in Echtzeit verfügbar, sondern auch nach dem Zwei-Sinne-Prinzip abrufbar.

Sprachausgabe am DFI-Mast

6. Einstiegsfelder

An den meisten Haltestellen sind die Einstiegsfelder in das Blindenleitsystem integriert. Da die Einstiegsmarkierungen aber bereits vor der Einführung des Blindenleitsystems vorhanden waren, gibt es noch Haltestellen, an denen Einstiegsmarkierungen nicht eingebunden sind. Mit den laufenden Nachrüstprogrammen reduziert sich deren Anzahl zunehmend.

Beachten Sie bitte aber auch, dass an Doppelhaltestellen oder an Haltestellen, an denen sowohl Straßenbahnen als auch Busse halten, Abweichungen auftreten können – schließlich sind die Bahnen länger als die Busse.

Die Einstiegsfelder an gemeinsamen Haltestellen sind auf die erste Straßenbahn ausgelegt.

An Bushaltestellen wird in Ergänzung der allgemein anerkannten Regeln der Technik für Fahrgäste mit Mobilitätshilfen auch der Mehrzweckbereich mit Bodenindikatoren angezeigt. Da dieser für sehbehinderte Menschen nicht relevant ist, wird er allerdings nicht in das Blindenleitsystem integriert.

7. Fahrzeugerkennung an Haltestellen mit mehreren Linien

Welche Bahn fährt gerade ein? Diese Frage ist für blinde und sehbehinderte Menschen an Mehrfachhaltestellen nicht oder nicht so einfach zu beantworten - zumindest nicht ohne fremde Hilfe. Um dieses Problem unkompliziert zu lösen, identifizieren sich die Bahnen per Aussenlautsprecherdurchsage an den Haltestellen, an denen mehr als eine Linie verkehrt.  Die Ansage wird aktiviert, sobald das Fahrpersonal die Türfreigabe eingeschaltet hat.  

An Haltestellen, die nur von einer Linie bedient werden, erübrigt sich diese Information.  
 
Als Ausnahme von diesem Prinzip wird an der überfahrbaren Kaphaltestelle Aschrottstraße die Außenansage aktiviert, damit die Türpositionen über den längeren Zugangsweg besser erkannt werden können. 
 
Die Ansagen sind allerdings mit Rücksicht auf die Anlieger auf die Hauptverkehrszeit von 7:00 bis 20:00 Uhr begrenzt. 
 
Die Information über Linie und Richtung ist gerade an Doppelhaltestellen hilfreich, wenn es aufgrund der gleichzeitigen Abfertigung von zwei Fahrzeugen besonders schnell gehen muss.  

Alle Straßenbahnen verfügen über die Möglichkeit dieser Außenansage. Für Busse sind Außenansagen noch in Planung.  

Einschränkung beim Hören

Fahrgastinformation in Fahrzeugen

In allen Fahrzeugen bieten wir eine Fahrgastinformation nach dem Zwei-Sinne-Prinzip an. Neben der Haltestellenansage wird die nächste Haltestelle jeweils auch angezeigt.
Im Bus haben wir als neuen Standard die TFT-Anzeiger. Diese sind grafisch deutlich hochauflösender und zeigen auch die jeweils nächsten Haltestellen im Linienverlauf an.
Informationen zu Störungen können im Fahrzeug leider nicht angezeigt werden. Diese sind aber in der Abfahrtsübersicht auf der NVV-Mobil App jederzeit haltestellenscharf ablesbar.

Fahrgastinformation an Haltestellen

Mit den dynamischen Fahrgastinformationsanzeigern – kurz DFI – erhalten unsere Fahrgäste an den Haltestellen auf gut lesbaren Anzeigetafeln Echtzeit-Informationen über die nächsten Abfahrten.
Kommt es z. B. durch einen Verkehrsstau oder eine Veranstaltung zu Verspätungen oder müssen Fahrzeuge wegen Umleitungen die Fahrtroute ändern, kann die Leitstelle die Fahrgäste innerhalb kürzester Zeit per Texteinblendung über die Situation informieren.
Alle Straßenbahnhaltestellen im Stadtgebiet sind, genauso wie die Außenstrecken nach Baunatal, ins Lossetal und nach Vellmar, mit DFI-Anzeigern ausgestattet. Darüber hinaus verfügen auch einige Bushaltestellen über eine dynamische Fahrgastinformation.

Abfahrtszeiten von der APP NVV Mobil

Die tatsächlichen Abfahrten (Ist-Zeit) an den Haltestellen, die nicht über einen DFI-Anzeiger verfügen, können mit dem Smartphone über die App NVV Mobil abgerufen werden. Über den Menüpunkt „Abfahrten“ gibt es die Möglichkeit jede Haltestelle anzuwählen, von der man in Kürze abfahren möchte. Wählt man diese aus, werden alle Abfahrten in Echtzeit dargestellt. Auch eventuelle Zusatzinformationen z. B. zu Baustellen werden angezeigt.

Bestellen von AST-Verkehren

AST-Fahrten müssen telefonisch vorbestellt werden, sei es für eigenständige AST-Linien, oder für einzelne Fahrten in Tagesrandlage, die Busse ersetzen. Für hörbehinderte Fahrgäste haben wir zwei Möglichkeiten geschaffen, um eine Fahrt vorzubestellen. Am einfachsten geht dies über das Buchungsportal in der Fahrplanauskunft. Dafür muss man sich einmalig bei der ersten Bestellung registrieren.
Des Weiteren haben wir bei dem Unternehmen Minicar eine E-Mail-Adresse schalten lassen, über die die Fahrten schriftlich bestellt werden können. Hierbei gelten dieselben Vorlaufzeiten wie bei einer telefonischen Vorbestellung. Die Adresse lautet: ast(at)minicar-online.de

Einschränkung beim Gehen

1. Planung der Fahrt im Vorfeld

Mit unserem topografischen Liniennetzplan und mit dem schematischen Liniennetzplan, können Sie schon vor der Fahrt prüfen, welche Haltestellen bereits für ein stufenloses Ein- und Aussteigen erhöht wurden. Sie sind weiß gefüllt und mit einer schwarzen Umrandung dargestellt. Nur die noch nicht rollstuhlgerecht umgebauten Haltestellen haben einen grau gefüllten Kreis mit einem grauen Rand. So können Sie Ihren persönlichen Fahrplan schon vor der Fahrt individuell zusammenstellen.

In der kreisfreien Stadt Kassel sind 59% aller Bushaltestellen und 99% aller Tramhaltestellen barrierefrei umgebaut. Bis auf die Haltestelle Mittelring wurden alle Straßenbahnhaltestellen erhöht. Die Regelhöhe beträgt 20 cm. Die Haltestelle Wolfsanger weist eine Bordhöhe von 25 cm, der Hauptbahnhof von 29 cm auf.
Bei den Bushaltestellen beträgt die Höhe der meisten umgebauten Haltestellen 18 cm. Einige wurden auch mit 20 cm errichtet. Inzwischen werden beim Umbau von Bushaltestellen Borde mit einer Höhe von 22 cm eingesetzt. Damit entsprechen sie den Vorgaben einer vollständigen Barrierefreiheit.
Die meisten Haltestellen entsprechen einem weitreichend barrierefreien Standard, so die Bezeichnung des Landes Hessen für Haltestellen die bereits barrierefrei umgebaut wurden, aber nicht mehr den aktuellen allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen.

Wenn Sie gehbehindert sind, sollten Sie sich möglichst schnell nach dem Einsteigen setzen oder mit Ihrer Mobilitätshilfe sicher aufstellen. Um das zu ermöglichen, sollten Sie sich über den richtigen Fahrschein Gedanken machen, sofern Sie keinen Anspruch auf eine unentgeltliche Beförderung gemäß §145 SGB haben. Für Senioren geht das am schnellsten und sichersten mit dem Seniorenticket Hessen oder dem Deutschlandticket. Hier entfällt sowohl der Fahrscheinkauf im Fahrzeug als auch das Entwerten eines Fahrscheins. 
Eine weitere gute Möglichkeit ist der Fahrscheinerwerb über die NVV-App. Einmal angemeldet, können Sie den Fahrschein schon bequem vor der Fahrt von zuhause lösen.

2. Barrierefreier Haltestellenzugang

Um auch den Zugang zur Haltestelle barrierefrei zu gestalten, bauen wir Querungsstellen überwiegend als getrennte Überquerungsstellen. Diese zonieren die Querung in zwei Bereiche und enthalten auch eine sogenannte Nullabsenkung. So kann man mit Mobilitätshilfen absatzlos queren, ohne Gefahr zu laufen, am Bordstein hängen zu bleiben.

3. Tramhaltestellen

Die Tram-Haltestellen  im Stadtgebiet sind in der Regel 20 cm hoch, so dass die Stufe je nach Fahrzeugtyp zwischen 9 und 10 cm beträgt. Aufgrund der Ausrüstung der ersten Niederflurfahrzeuge mit Außenschwenktüren können wir hier bislang keine Verbesserungen herbeiführen. Sofern wir die Borde weiter erhöhen würden, würden die Türen auf dem Bahnsteig aufsetzen. Für einen barrierefreien Zugang wird die Klapprampe für die meisten Fahrgäste mit Rollstuhl oder Rollator zunächst weiterhin erforderlich bleiben.

Allerdings werden wir dafür Sorge tragen, dass der Einstieg nach den Vorgaben der DIN 18040-3 barrierefrei sein wird. Das wird dadurch erreicht, dass die Steigung der Klapprampe durch die Verlängerung der Klapprampe und eine Teilaufhöhung des Bahnsteigs deutlich reduziert werden wird.

Der Spalt zwischen Fahrzeug und Bahnsteigkante beträgt 8 cm.

4. Bushaltestellen mit dem "Kasseler Sonderbord"

Ein Niederflursystem besteht aus einem aufeinander abgestimmten Zusammenspiel von Fahrzeug und Haltestelle. Daher sind unsere barrierefreien Bushaltestellen mit dem Kasseler Sonderbord ausgestattet. Dieser weltweit eingesetzte Systemstein zeichnet sich durch seine formtechnische Ausrundung und seine besondere Glätte aus, so dass der Bus die Haltestelle spurgenau, spaltfrei und reifenschonend anfahren kann.

Bisher haben wir Bushaltestellen mit einer Höhe von 18 cm errichtet. In Anbetracht aktualisierter Spaltgrenzmaße reicht diese Höhe nicht mehr aus. Mit dem neuen Kasseler Sonderbord Plus werden Bushaltestellen jetzt mit einer Höhe von 22 cm gebaut.

In Verbindung mit dem Kneeling kann der Höhenunterschied beim Fahrgastwechsel auf 7 bzw. 5 cm verringert werden. Der horizontale Spalt für den Einstieg mit Mobilitätshilfen an Tür 2 beträgt je nach Haltestellentyp zwischen 4 und 7 cm.

Sollte die verbleibende Resthöhe oder der Spalt zwischen Fahrzeug und Haltestelle für den Einstieg mit Ihrem Rollstuhl oder Elektromobil noch zu groß sein, kann unser Fahrpersonal zusätzlich eine Klapprampe auslegen.

5. Einstiegsfelder

Bei den meist gelben, taktil erfassbaren Einstiegsfeldern am Boden der Haltestelle öffnen sich die Türen. Wenn Sie sich dort aufstellen, kommen Sie auf dem kürzesten Weg in den Mehrzweckbereich des Fahrzeugs. Einzig das vordere Einstiegsfeld beim Bus widerspricht diesem Prinzip, da es blinde und sehbehinderte Menschen zum Vorneinstieg beim Fahrer führt.

Beachten Sie bitte aber auch, dass an Doppelhaltestellen oder an Haltestellen, an denen sowohl Straßenbahnen als auch Busse halten, Abweichungen auftreten können – schließlich sind die Bahnen länger als die Busse.

Die Einstiegsfelder an gemeinsamen Haltestellen sind auf die erste Straßenbahn ausgelegt.

Tipp: An Bushaltestellen kennzeichnet die erste Einstiegsmarkierung die Fahrertür, die zweite den Mehrzweckbereich.

6. Was kann mitgenommen werden und wer hat Vorrang?

Grundsätzlich nimmt die KVG Mobilitätshilfen in den Mehrzweckbereichen mit, solange sie von der Größe und Beschaffenheit her sicher mitgenommen werden können und sie weder Türen noch Durchgänge blockieren. Die Mehrzweckbereiche sind von außen mit einem Kinderwagen- oder Rollstuhlsymbol gekennzeichnet. Auf Straßenbahnhaltestellen weisen zwei gelbe Einstiegsfelder auf die Lage der Mehrzweckbereiche hin. Bei den Bushaltestellen kennzeichnet das zweite gelbe Einstiegsfeld die Lage des ersten Mehrzweckbereichs.

Die Klapprampe im ersten Mehrzweckbereich wird nur für Rollstühle und Elektromobile ausgelegt. Die entsprechende Tür ist von außen mit einem Rollstuhlpiktogramm gekennzeichnet.

Fahrgäste mit Kind im Kinderwagen sowie mobilitätseingeschränkte Menschen mit orthopädischen Hilfsmitteln haben auf den Mehrzweckflächen in den Fahrzeugen Vorrang, siehe §11 (3) der Beförderungsbedingungen der Verkehrsunternehmen im Nordhessischen Verkehrsverbund.

In den Mehrzweckbereichen können auch Fahrräder abgestellt werden. Die Beförderung von Fahrrädern kann jedoch gemäß §12 (5) der Tarifbestimmungen des Nordhessischen VerkehrsVerbundes ausgeschlossen werden, wenn der Stellplatz für Fahrgäste mit orthopädischen Hilfsmitteln oder Kinderwagen benötigt wird. Dies gilt auch, wenn die Fahrt mit dem Fahrrad schon angetreten wurde. In diesen Fällen kann die Fahrt mit dem nächsten Fahrzeug fortgesetzt werden, ohne dass ein neuer Fahrschein erworben werden muss. 

  • Mobilitätshilfen dürfen nicht länger als 120 cm und breiter als 70 cm sein.
  • Das Gewicht, bestehend aus Fahrzeug und Person, darf die Tragfähigkeit der Klapprampe nicht überschreiten. Diese beträgt 300 kg.
  • Dreirädrige Elektromobile werden wegen unzureichender Standsicherheit nicht mitgenommen.
  • Mobilitätshilfen müssen immer gut gesichert werden, damit bei Brems- und Beschleunigungsvorgängen sowie Kurvenfahrten keine Gefährdung für Sie selbst oder für andere entstehen kann.
  • Mobilitätshilfen müssen so wendig sein, dass sie auf der verfügbaren Fläche in Ausstiegsrichtung rangiert werden können.
  • Über die Mitnahme von Mobilitätshilfen entscheidet letztlich immer das Fahrpersonal auf der Grundlage der Allgemeinen Beförderungsbedingungen (BefBedV). Eine Mitnahmeverpflichtung für Mobilitätshilfen besteht nicht.
     

7. Mehrzweckbereiche mit Maßen

Die im Folgenden dargestellten Tabellen zeigen die Mehrzweckbereiche in den Fahrzeugen der KVG mit ihren Maßen und Besonderheiten. Die Mehrzweckbereiche sind sowohl mit als auch ohne Klapprampe ausgestattet. Ausgelegt werden Klapprampen grundsätzlich nur für Rollstühle oder Elektromobile.

Mehrzweckbereiche in Straßenbahnen mit Klapprampe

Den Mehrzweckbereich mit Klapprampe finden Sie bei allen Straßenbahnen an der vordersten Doppeltür. 
Elektromobile fahren in Einrichtungsstraßenbahnen grundsätzlich rückwärts ein und vorwärts aus. 
In Zweirichtungsstraßenbahnen fahren Elektromobile vorwärts ein und vorwärts aus. Das bedeutet, dass Sie im Fahrzeug rangieren müssen.

Fahrzeugtyp

Stellfläche

 
6NGTW1530 x 900 mm 
8ENGTW1570 m 900 mm 
8ZNGTW1300 x 1000 mm 
NGT 81600 x 900 mm 

 

8. Mitnahme von Rollatoren

Kraftsparend und sicher steigen Sie mit dem Rollator vorwärts ein und rückwärts aus.
Die KVG bietet in regelmäßigen Abständen ein Rollatortraining an. Dabei kann das richtige Ein- und Aussteigen im "geschützten" Rahmen während eines Mobilitätstrainings ausprobiert werden. 

Die Klapprampe ist Rollstühlen vorbehalten und wird nicht für Fahrgäste mit Rollatoren ausgelegt.

Verwenden Sie den Rollator bei der Fahrt in Bahn oder Bus niemals als Sitzplatz. Im Falle einer Gefahrenbremsung oder aber auch schon bei Kurvenfahrten kann der Rollator verrutschen oder kippen.

Tipp: Steigen Sie mit dem Rollator immer besser in die hinteren Mehrzweckbereiche. Diese sind in der Regel deutlich weniger mit einem Rollstuhl belegt.

9. Mitnahme von Rollstühlen und Elektromobilen

Grundsätzlich wird pro Mehrzweckbereich ein Rollstuhl oder Elektromobil mitgenommen, sofern er die Größen- und Gewichtsvorgaben der KVG berücksichtigt. Es werden auch Rollstühle oder Elektromobile mit einer Straßenzulassung mitgenommen. Fahrgäste mit Elektromobilen müssen je nach Fahrzeug in der Lage sein rückwärts einzufahren. Hier ist unbedingt den Anweisungen des Fahrpersonals Folge zu leisten. 
An den Rollstühlen oder Elektromobilen dürfen keine zusätzlichen Anbauten angebracht sein (z.B. Rucksäcke, Gehilfen), die ein direktes Aufstellen an einem Hindernis verhindern.

Ausklappen der Rampe anfordern

Außen neben der Tür mit Klapprampe als auch innen im dazugehörigen Mehrzweckbereich gibt es bei RT-Fahrzeugen und neuen Niederflurbahnen einen Taster mit einem Rollstuhlpiktogramm. Mit diesem Taster wird der Wunsch nach einem Auslegen der Klapprampe direkt beim Fahrer im Display angezeigt. Die Unterdrückung der automatischen Türschließung ist beim Betätigen des Tasters gleich mit dabei.

Bei Fahrzeugtypen, die nicht über diesen Taster verfügen, heben Sie zum Einsteigen bei der Einfahrt die Hand, als Signal für das Fahrpersonal. Unser Fahrpersonal klappt dann für Sie die Rampe aus.

Tipp: Übrigens hält der Kinderwagentaster die Tür ebenfalls automatisch offen.

Mitnahme in Straßenbahnen

Im ersten Mehrzweckbereich unserer Straßenbahnen, der über eine Klapprampe erreichbar ist, können ab jetzt auch zwei Rollstühle oder Elektromobile quer nebeneinanderstehend mitgenommen werden, sofern die Größe der Mobilitätshilfe dies zulässt. Das ist das Ergebnis eines Gutachtens, das wir bei der STUVA in Köln in Auftrag gegeben hatten, um unsere frühere restriktivere Mitnahmeregelung überprüfen zu lassen.

Bei der doppelten Queraufstellung ist darauf zu achten, dass in Fahrtrichtung gesehen, der erste Rollstuhl bzw. das erste Elektromobil immer dicht an einem Hindernis (Scheibe, Sitz, Stange) angelehnt steht. Möglichst dicht daneben muss sich die zweite Mobilitätshilfe aufstellen, damit sie bei einer Gefahrenbremsung nicht ins Rutschen gerät oder kippt. Die schwerere Mobilitätshilfe muss dabei immer als erste in Fahrtrichtung gesehen stehen.

Um das auch in den Zweirichtungsbahnen zu ermöglichen, wurde im gegenüberliegenden Türbereich ein zusätzlicher Stellplatz eingerichtet.
Der Mehrzweckbereich für eine doppelte Queraufstellung ist mit diesem Piktogramm gekennzeichnet.

In den weiteren Mehrzweckbereichen der Tram-Fahrzeuge bleibt es aus Platzgründen bei der bisherigen Regelung: Pro Mehrzweckbereich kann ein Rollstuhl oder Elektromobil mitgenommen werden. Die Aufstellung erfolgt rückwärts gegen die Fahrtrichtung angelehnt an ein Hindernis (Scheibe, Stange, Sitz).

Tipp: Bei Doppeltraktionen auf der Tramlinie 1 kann nicht an allen Haltestellen mit dem Rollstuhl aus dem zweiten Fahrzeug ausgestiegen werden. Wer auf Nummer sicher gehen will, steigt mit dem Rollstuhl oder Elektromobil immer in das erste Fahrzeug ein.

Mitnahme in Bussen

In den Bussen bleibt es bei der bisherigen Mitnahmeregelung: Pro Mehrzweckbereich kann ein Rollstuhl oder Elektromobil mitgenommen werden. Die Aufstellung erfolgt rückwärts gegen die Fahrtrichtung. Der Rollstuhl oder das Elektromobil wird mit dem Rücken an die Prallplatte gefahren. Dabei ist darauf zu achten, dass ein auf der Rückseite befestigtes Gepäckstück (z.B. ein Rucksack) diesen unmittelbaren Kontakt nicht verhindert. Zur besseren Standsicherheit können in den Bussen Gurte genutzt werden.

Tipp: Bestellen Sie AST-Fahrten sehr frühzeitig, damit ein geeignetes Fahrzeug zur Mitnahme von Mobilitätshilfen zur Verfügung gestellt werden kann. Dies betrifft ganz besonders Fahrgäste mit Elektromobil und Elektrorollstuhl.

Besonderheiten bei der Mitnahme von Elektromobilen

In Kassel werden Elektromobile im Bus und in der Straßenbahn mitgenommen.
Es werden auch solche mitgenommen, die ihre Mitnahmeeignung nicht über ein Siegel gemäß des Hessischen Erlasses zur Mitnahme von Elektromobilen nachweisen können.

Dreirädrige Elektromobile werden jedoch nicht mitgenommen, da sie bei Querbeschleunigungskräften nicht hinreichend sicher stehen.

Bei Bussen und Einrichtungsbahnen fahren Elektromobile rückwärts ein und vorwärts aus.
Rückwärts lassen sich die nicht sehr wendigen Fahrzeuge leichter einparken. Gegen die Steigung wird auch die Leistung für ein präzises Rangieren reduziert.
Grundsätzlich sollte die Leistung beim Rangieren deutlich reduziert werden!
Beim Verlassen des Fahrzeugs hat man vorwärts eine bessere Kontrolle für ein sicheres abschüssigen Befahren der Klapprampe.

Bei Zweirichtungsstraßenbahnen funktioniert dieses Procedere nicht. Hier muss vorwärts in Richtung Gelenk eingefahren werden und dann an den Stellplatz zurückgesetzt werden. Da das etwas verwirrend ist, empfehlen wir den Besuch eines Mobilitätstrainings. Die nächsten Termine dafür finden Sie hier.

10. Kinderwagentaster

Mit Mobilitätshilfen braucht man einfach mehr Zeit zum Ein- und Aussteigen. Dafür bieten wir den blauen Kinderwagentaster an. Über diesen verfügen alle Busse und Bahnen innen wie außen.

Wenn Sie den Kinderwagentaster innen drücken, bleiben nach einem kurzen grün/rot um den Knopf herum grüne Lämpchen stehen. Der Ausstiegswunsch wurde erkannt; nun bleibt die Tür beim Ausstieg länger offen und wird nicht automatisch geschlossen.
Erst wenn Sie sicher ein- oder ausgestiegen sind, schließt unser Fahrpersonal die Tür manuell.

Außen sitzen die Taster bei den neuen Niederflurbahnen auf den Türen, bei den älteren neben den Türen zu den Mehrzweckbereichen. Innen sind die Taster direkt im Mehrzweckbereich zu finden. 

Tipp: Die erste Generation unserer Niederflurstraßenbahn verfügt über Außenschwenktüren, die sehr weit nach außen schwenken. Wenn Sie den neben der Tür befindlichen Taster gedrückt haben, sollten Sie gleich an die Seite oder zurücktreten, damit Sie die Tür nicht umwirft.

11. Türen und Lichtschranke

Die Lichtschranke befindet sich meist im unteren Türbereich. Wenn die Lichtschranke unterbrochen wird öffnen sich die Türen wieder. Dies funktioniert allerdings nicht, wenn die Tür durch das Fahrpersonal endgültig geschlossen wird. Das erkennt man an dem begleitenden Signalton beim Schließen. 

Sollten sich die Türen dennoch einmal automatisch schließen, bewirkt der Druck auf die Gummilippen der Türen sowie der Widerstand gegen den Schließmechanismus, dass sich die Türen selbsttätig wieder öffnen und das Fahrzeug somit nicht anfahren kann.

12. Schwerbehindertenplätze

In allen Straßenbahnen und Bussen sind Schwerbehindertenplätze ausgewiesen. Diese sind für:

  • Personen mit Schwerbehindertenausweis,
  • in der Gehfähigkeit beeinträchtigte Fahrgäste,
  • ältere oder gebrechliche Personen sowie für
  • werdende Mütter und für
  • Fahrgäste mit Kindern vorgesehen.

Sollten Fahrgäste diese Plätze besetzen, die nicht zu den genannten Personenkreisen gehören, scheuen Sie sich nicht, höflich um die Freigabe des Sitzplatzes zu bitten.

Um ein gutes und rücksichtsvolles Miteinander zu fördern, haben wir in den Fahrzeugen ein weiteres Piktogramm mit dem folgenden Text ergänzt: „Bitte bieten Sie Ihren Platz körperlich beeinträchtigten Fahrgästen an.“

Wie bei all unseren Text-Piktogrammen ist dieser Appell ergänzend zur deutschen auch in englischer, französischer und türkischer Sprache formuliert.

13. Kontaktaufnahme mit dem Fahrpersonal

Bei den Fahrzeugen der neuesten Straßenbahngeneration gibt es Not- bzw. Wechselsprechstellen auch im Mehrzweckbereich. Ansonsten befinden sie sich im Türbereich. Damit besteht auch für Menschen im Mehrzweckbereich die Möglichkeit bei Gefahr Kontakt mit dem Fahrpersonal aufzunehmen.

Die Wechselsprechanlagen dürfen auch benutzt werden, wenn Sie einmal besondere Hilfe vom Fahrpersonal benötigen. Unter Umständen kann es aber auch einfacher sein, andere Fahrgäste um Hilfe zu bitten.

14. Mobilitätstraining

Welche Elektromobile sind in den Bussen und Bahnen der KVG zugelassen? Wie wird ein Rollstuhl im Fahrzeug sicher aufgestellt? Wo und wie können sogar zwei Rollstühle oder Elektromobile in einem Mehrzweckbereich Platz finden? Wie steige ich mit einem Rollator sicher ein und aus? Fragen wie diese werden im Mobilitätstraining der KVG beantwortet. Vor allem gibt es aber ausreichend Raum, um das Erlernte in Ruhe ausprobieren zu können, bevor man mit dem hektischen Alltagsbetrieb konfrontiert wird.

Der nächste Termin:

  • 16.5.2024 von 10.30 Uhr bis 12.30 Uhr in der Wendeschleife am Auestadion.
  • 18.7.2024 von 15.30 Uhr bis 17.30 Uhr in der Wendeschleife am Auestadion.
  • 13.9.2024 nachmittags in Vellmar.

Die Trainings werden gemeinsam mit der Polizei durchgeführt.

Anmeldung bei Herrn Wiesenhütter
Tel.: 0561-3089-707
E-Mail: Michael.wiesenhuetter(at)kvg.de