FAQs Seniorenticket

Hier finden Sie alle Informationen rund um das Seniorenticket....

 

Wer darf das Seniorenticket nutzen?

Das Seniorenticket gilt für alle Personen ab 65 Jahren. Bestellt werden kann ab dem ersten des Monats, in den der 65. Geburtstag fällt.
Um das Ticket nutzen zu können, ist es nicht notwendig, dass Sie in Hessen wohnen.
Das Seniorenticket Hessen ist personengebunden und damit nicht auf andere Personen übertragbar.

Wo gilt das Ticket?

Das Ticket gilt für alle Busse, Trams, RegioTrams, S-Bahnen, Straßenbahnen, AnrufSammelTaxis (AST), U-Bahnen und Regionalzüge in Hessen und in Mainz. Auch die Nachtbus- und Expressbuslinien dürfen genutzt werden.
Das Ticket gilt nicht in Fernverkehrszügen.
Bahnhöfe in angrenzenden Bundesländern wie zum Beispiel Warburg, Staufenberg, Hann. Münden oder Gerstungen können mit dem Ticket bequem angefahren werden – so wird das Umsteigen in andere Verkehrsverbünde einfacher.
In den Zügen dürfen Sie nur die 2. Klasse nutzen, ein Zuschlag für die Nutzung der 1. Klasse ist für das Seniorenticket Hessen nicht erhältlich. Dafür benötigen Sie das Seniorenticket Hessen Komfort.

Was kostet das Seniorenticket?

Seniorenticket Hessen

Jährliche Vorauszahlung: 365 Euro pro Jahr
Monatliche Abbuchung: 31 Euro pro Monat = 372 Euro pro Jahr

Seniorenticket Hessen Komfort

Jährliche Vorauszahlung: 625 Euro pro Jahr
Monatliche Abbuchung: 53 Euro pro Monat = 636 Euro pro Jahr.

Das Seniorenticket Hessen und das Seniorenticket Hessen Komfort sind immer 12 aufeinanderfolgende Monate gültig. Der Preis wird einmalig oder in 12 Teilbeträgen jeweils zur Monatsmitte von Ihrem Konto abgebucht.

Was passiert, wenn man die Chipkarte verliert?

Melden Sie den Verlust Ihrer Karte in einem Kundenzentrum, InfoPoint oder beim Abocenter der KVG unter 0561 780563, erreichbar Montag bis Donnerstag von 8 bis 16 Uhr und am Freitag von 8 bis 14 Uhr. Wenn Sie sich auf www.kvg.de unter „Mein Abo“ registriert haben, können Sie den Verlust auch online melden. Sie erhalten gegen eine Bearbeitungsgebühr von 10 Euro eine Ersatzkarte.

Kündigung

Wird das Seniorenticket nicht mehr benötigt, kann das Abo zum Monatsende gekündigt werden. Dafür muss das Abo spätestens bis zum 10. des gleichen Monats gekündigt werden. Bei vorzeitiger Kündigung im ersten Vertragsjahr wird für jeden genutzten Monat der doppelte Betrag einer Monatsrate berechnet. 

Für Fragen zu Ihrem Abo stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abo-Hotline unter
0561 780563 gerne zur Verfügung.

Montag–Donnerstag: 8 - 16 Uhr
Freitag: 8 - 14 Uhr

Chipkarte und eTicket

Das Seniorenticket Hessen und das Seniorenticket Hessen Komfort gibt es ausschließlich als elektronische Fahrkarte, die auf einer personalisierten Chipkarte gespeichert wird. Auf dieser Karte sind alle wichtigen Ticketdaten wie Fahrkartenart und Gültigkeit sowie zu Prüfzwecken auch Daten zu Ihrer Person hinterlegt.

Wissen, was draufsteht

Auf dem eTicket werden neben den Ticketdaten auch noch Vor- und Nachname, der Geburtsmonat und das -jahr sowie das Geschlecht der Inhaberin bzw. des Inhabers gespeichert. So kann in einer Kontrolle leicht festgestellt werden, ob der Nutzende und die Karte zusammengehören.

Hinweise zum Datenschutz beim eTicket Hessen finden Sie beim Datenschutz eTicket Rhein Main.

Gibt es die Möglichkeit, das Seniorenticket zu nutzen, wenn man noch keine 65 ist, aber Rente bezieht?

Nein, das Ticket gilt nur für Personen ab 65 Jahren. Für jüngere Kunden empfehlen wir beispielsweise die 9 Uhr-Jahreskarte.

Darf man das Ticket bei Vergessen nachzeigen?

Falls Sie Ihre Chipkarte einmal vergessen und in eine Fahrkartenkontrolle geraten, müssen Sie statt der üblichen 60 Euro nur eine Bearbeitungsgebühr von 7 Euro bezahlen. Dazu müssen Sie das Ticket innerhalb einer Woche beim entsprechenden Verkehrsunternehmen nachträglich vorzeigen.

Darf das Ticket von einer anderen Person genutzt werden?

Nein, das Ticket ist personengebunden und nicht übertragbar.

Darf die Nutzerin bzw. der Nutzer mit dem Ticket jemanden mitnehmen?

Eine Mitnahmeregelung ist nur im Seniorenticket Hessen Komfort enthalten. Hiermit können montags bis freitags ab 19 Uhr, am Wochenende, an hessischen Feiertagen, der Hessentagswoche sowie Heiligabend und Silvester ganztägig eine erwachsene Person und beliebig viele Kinder unter 15 Jahren kostenfrei mitgenommen werden.

Darf die 1. Klasse genutzt werden?

Mit dem Seniorenticket Hessen ist der Übergang in die 1. Klasse nicht möglich. Das Seniorenticket Hessen Komfort gilt zuschlagsfrei auch in der 1. Klasse. Falls im Rahmen der Mitnahmemöglichkeit weitere Personen mitfahren, können auch diese zuschlagsfrei die 1. Klasse nutzen.

Gilt das Ticket auch im AnrufSammelTaxi?

Soweit für AST-Verkehre Zuschläge erhoben werden, sind diese auch für Fahrten mit dem Seniorenticket Hessen oder Seniorenticket Hessen Komfort zu entrichten.

Wie funktioniert die Fahrt über den Gültigkeitsbereich hinaus?

Beide Varianten des Seniorentickets gelten im Nahverkehr in ganz Hessen sowie in einigen Orten auch darüber hinaus (Link zur Karte). Für weiterführende Fahrten brauchen Sie eine zusätzliche Fahrkarte ab der letzten Station im Gültigkeitsbereich. Bitte informieren Sie sich vor Fahrtantritt.

Dürfen Fahrräder kostenlos mitgenommen werden?

Ja, im RMV und im NVV dürfen Fahrräder kostenlos mitgenommen werden. Rollstuhlfahrer und Fahrgäste mit Kinderwagen haben jedoch Vorrang vor der Beförderung von Fahrrädern.

Ich muss vor 9 Uhr fahren, habe aber nur das Seniorenticket Hessen, welches ab 9 Uhr gilt. Was für eine Fahrkarte muss ich kaufen?

Wenn Sie das Seniorenticket Hessen für 365 Euro im Jahr nutzen, müssen Sie für Fahrten montags bis freitags vor 9 Uhr andere Fahrkarten nutzen, z.B. eine Einzelfahrkarte.

Ich bin krank, kann ich mein Seniorenticket Hessen auch für einige Monate pausieren?

Bei durch ärztliche Bescheinigung nachgewiesener längerer Krankheit oder Kuraufenthalt außerhalb der räumlichen Gültigkeit kann der Preis des Tickets anteilig für maximal 2 Monate erstattet werden.