FAQs Schülerticket

Hier findest du alle Informationen rund um das Schülerticket....

 

Wer darf das Schülerticket nutzen?

  • Schülerinnen und Schüler – von der Grundschule bis zum Abitur
  • Auszubildenden
  • Freiwillige Wehrdienst- und Bundesfreiwilligendienstleistende
  • Beamtenanwärterinnen und -anwärter des einfachen und mittleren Dienstes
  • Jugendlichen und jungen Erwachsenen im Freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahr


Einzige Voraussetzung: Der Wohnsitz, die Schule oder der Ausbildungsplatz befindet sich in Hessen.

Hinweis: Nicht schulpflichtige Kinder können das Schülerticket Hessen ebenfalls nutzen, Studierende nicht. Die vollständige Liste der Berechtigten finden Sie in den Gemeinsamen Tarifbestimmungen für das Schülerticket Hessen

Der Berechtigungsnachweis

Jugendliche bis 17 Jahre mit Wohnsitz in Hessen weisen einfach ihr Alter und ihren Wohnort nach. Eine erziehungsberechtigte Person muss das Bestellformular unterschreiben. Liegt der Wohnort außerhalb von Hessen, ist eine Bescheinigung der besuchten hessischen Schule oder des ausbildenden Betriebs notwendig.
Junge Erwachsene ab 18 Jahre müssen einen Berechtigungsnachweis vorlegen, der von der besuchten Schule oder dem Ausbildungsbetrieb abgestempelt sein muss.

Hier gehts zum Berechtigungsnachweis

Wo gilt das Ticket

Das Schülerticket Hessen gilt für alle Busse, Trams, RegioTrams, S-Bahnen, Straßenbahnen, AnrufSammelTaxi (AST), U-Bahnen und Regionalzüge in Hessen und in Mainz. Auch die Nachtbus- und Schnellbuslinien dürfen benutzt werden.

Das Ticket ist nicht gültig in den Fernverkehrszügen der Deutschen Bahn AG (IC, EC, ICE) und von Privatbahnen.

Wichtige Knotenbahnhöfe in angrenzenden Bundesländern wie zum Beispiel Worms, Weinheim oder Warburg können mit dem Ticket bequem angefahren werden – so wird das Umsteigen in andere Verkehrsverbünde einfacher.

Die Kosten

Das Schülerticket Hessen ist immer 12 aufeinanderfolgende Monate gültig. Der Preis wird einmalig oder in 12 Teilbeträgen jeweils in der Monatsmitte vom Konto abgebucht.

Günstige Einmalzahlung: 365 Euro pro Jahr
Praktische Ratenzahlung: 31 Euro pro Monat = 372 Euro pro Jahr

Verlust der Karte

Bei Verlust der Chipkarte wird eine Gebühr für die Ausstellung einer Ersatzkarte inklusive eTicket erhoben. Wer das Ticket privat kauft, muss eine Gebühr von 10 Euro zahlen. Wer es über den Schulträger erhält, zahlt eine Gebühr von 20 Euro.

Kündigung

Wird das Schülerticket Hessen nicht mehr benötigt, muss das Abo spätestens bis zum 10. des letzten Gültigkeitsmonats des Tickets gekündigt werden. Bei einer vorzeitigen Kündigung des Vertrags innerhalb des ersten Jahres wird für jeden genutzten Monat der doppelte Betrag einer Monatsrate berechnet. Ein direkter Wechsel auf ein anderes Jahreskarten-Produkt (JobTicket oder Semesterticket) ist jederzeit und ohne Kostennachteile möglich.

Für Fragen zu Ihrem Abo stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abo-Hotline unter
0561 780563 gerne zur Verfügung.

Montag–Donnerstag: 8 - 16 Uhr
Freitag: 8 - 14 Uhr

Chipkarte und eTicket

Das Schülerticket Hessen gibt es ausschließlich als elektronische Fahrkarte, die auf einer personalisierten Chipkarte gespeichert wird. Auf dieser Karte sind alle wichtigen Ticketdaten wie Fahrkartenart und Gültigkeit hinterlegt. Außerdem können auf der Karte mehrere Fahrkarten gleichzeitig oder auch nacheinander gespeichert werden.

Wissen, was draufsteht

Auf dem eTicket werden neben den Ticketdaten auch noch Vor- und Nachname (maskiert), der Geburtsmonat und das -jahr sowie das Geschlecht der Inhaberin bzw. des Inhabers gespeichert. So kann in einer Kontrolle leicht festgestellt werden, ob der Nutzende und die Karte zusammengehören.

Die auf der Chipkarte gespeicherten Daten können im NVV-Netz in den Kundenzentren Kassel Kurfürstengalerie, Baunatal, Bad Hersfeld und in der Mobilitätszentrale in Eschwege eingesehen werden.

Hinweise zum Datenschutz beim eTicket Hessen finden Sie beim Datenschutz beim eTicket Rhein Main.

Was ist mit den anderen Angeboten?

Im NVV-Gebiet gibt es weiterhin die streckenbezogenen Ausbildungswochenkarten und -monatskarten.

Fragen zum Abo?

Für Fragen zum Abo stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abo-Hotline  gerne zur Verfügung.

0561 780563
Mo–Do: 8–16 Uhr
Fr: 8–14 Uhr

Über das Abocenter der KVG können Sie alle Zeitkarten, auch das Schülerticket Hessen bestellen.

Häufig gestellte Fragen zum Schülerticket Hessen
 

Darf ein Schülerticket Hessen auch von anderen Personen genutzt werden?

Nein, dieses Ticket ist personengebunden und daher nicht übertragbar.
 

Darf die Nutzerin bzw. der Nutzer mit der Fahrkarte jemanden mitnehmen – zum Beispiel am Abend oder an den Wochenenden?

Nein, beim Schülerticket Hessen dürfen keine zusätzlichen Personen mitfahren.
 

Darf die 1. Klasse gegen Aufpreis genutzt werden?

Nein, die Benutzung der 1. Klasse ist mit dem Schülerticket Hessen generell nicht möglich.
 

Dürfen Fahrräder kostenlos mitgenommen werden?

  • Ja, im NVV und im RMV dürfen Fahrräder rund um die Uhr kostenlos mitgenommen werden.
  • Im VRN dürfen Fahrräder in den morgendlichen Spitzenzeiten teilweise nicht transportiert werden. Kinder unter 12 Jahren dürfen ein Fahrrad nur mitnehmen, wenn sie von einem Erwachsenen begleitet werden.
     

Wie funktioniert eine Fahrt in andere Bundesländer?

Der Geltungsbereich des Schülertickets Hessen entspricht weitgehend dem des Hessentickets. Für weiterführende Fahrten über die Landesgrenze Hessens hinaus brauchen Sie eine zusätzliche Fahrkarte ab der letzten Station im Geltungsbereich des Schülertickets Hessen.
 

Was ist mit Schülerinnen, Schülern und Auszubildenden, die in Hessen wohnen, aber in einem anderen Bundesland zur Schule gehen oder ihre Ausbildung machen?

Auch sie können das Schülerticket Hessen nutzen – bis zur hessischen Landesgrenze oder den Umsteigestationen zu den anderen Verkehrsverbünden.
 

Und was ist mit Schülerinnen, Schülern und Auszubildenden, die in einem angrenzenden Bundesland leben und in Hessen zur Schule gehen oder ihre Ausbildung machen?

Für sie gilt das Schülerticket Hessen ab der hessischen Landesgrenze oder den Umsteigestationen.
 

Wann muss das Ticket gekündigt oder ein Änderungs-/Verlängerungsantrag gestellt werden?

  • Bei einem Wegzug aus Hessen ist eine Kündigung notwendig.
  • Bei einem Umzug in Hessen oder einem Schulwechsel in Hessen muss ein Änderungsantrag gestellt werden.
  • Wurde das Schülerticket durch den Schulwegkostenträger zur Verfügung gestellt, muss bei einem Umzug innerhalb Hessens sowie bei einem Wegzug aus Hessen die Schule oder der Schulwegkostenträger unterrichtet werden.
     

Gibt es Ermäßigungen für Geschwisterkinder?

Nein, es gibt keinen „Geschwisterbonus“, da das Schülerticket Hessen fast immer günstiger ist als die Mehrzahl der bisherigen Zeitkarten.