Für Fragen zum Abo stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abo-Hotline gerne zur Verfügung.
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Mo–Do: 8–16 Uhr
Fr: 8–14 Uhr
Über das Abocenter der KVG können Sie alle Zeitkarten, auch das Schülerticket Hessen bestellen.
Häufig gestellte Fragen zum Schülerticket Hessen
Darf ein Schülerticket Hessen auch von anderen Personen genutzt werden?
Nein, dieses Ticket ist personengebunden und daher nicht übertragbar.
Darf die Nutzerin bzw. der Nutzer mit der Fahrkarte jemanden mitnehmen – zum Beispiel am Abend oder an den Wochenenden?
Nein, beim Schülerticket Hessen dürfen keine zusätzlichen Personen mitfahren.
Darf die 1. Klasse gegen Aufpreis genutzt werden?
Nein, die Benutzung der 1. Klasse ist mit dem Schülerticket Hessen generell nicht möglich.
Dürfen Fahrräder kostenlos mitgenommen werden?
- Ja, im NVV und im RMV dürfen Fahrräder rund um die Uhr kostenlos mitgenommen werden.
- Im VRN dürfen Fahrräder in den morgendlichen Spitzenzeiten teilweise nicht transportiert werden. Kinder unter 12 Jahren dürfen ein Fahrrad nur mitnehmen, wenn sie von einem Erwachsenen begleitet werden.
Wie funktioniert eine Fahrt in andere Bundesländer?
Der Geltungsbereich des Schülertickets Hessen entspricht weitgehend dem des Hessentickets. Für weiterführende Fahrten über die Landesgrenze Hessens hinaus brauchen Sie eine zusätzliche Fahrkarte ab der letzten Station im Geltungsbereich des Schülertickets Hessen.
Was ist mit Schülerinnen, Schülern und Auszubildenden, die in Hessen wohnen, aber in einem anderen Bundesland zur Schule gehen oder ihre Ausbildung machen?
Auch sie können das Schülerticket Hessen nutzen – bis zur hessischen Landesgrenze oder den Umsteigestationen zu den anderen Verkehrsverbünden.
Und was ist mit Schülerinnen, Schülern und Auszubildenden, die in einem angrenzenden Bundesland leben und in Hessen zur Schule gehen oder ihre Ausbildung machen?
Für sie gilt das Schülerticket Hessen ab der hessischen Landesgrenze oder den Umsteigestationen.
Wann muss das Ticket gekündigt oder ein Änderungs-/Verlängerungsantrag gestellt werden?
- Bei einem Wegzug aus Hessen ist eine Kündigung notwendig.
- Bei einem Umzug in Hessen oder einem Schulwechsel in Hessen muss ein Änderungsantrag gestellt werden.
- Wurde das Schülerticket durch den Schulwegkostenträger zur Verfügung gestellt, muss bei einem Umzug innerhalb Hessens sowie bei einem Wegzug aus Hessen die Schule oder der Schulwegkostenträger unterrichtet werden.
Gibt es Ermäßigungen für Geschwisterkinder?
Nein, es gibt keinen „Geschwisterbonus“, da das Schülerticket Hessen fast immer günstiger ist als die Mehrzahl der bisherigen Zeitkarten.