Bitte beachten sie, dass das Deutschlandsemesterticket nicht auf andere Personen übertragbar ist. Es gilt nur in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis (z.B. Reisepass, Personalausweis, Führerschein). Dieser muss bei Kontrollen auf Verlangen vorgezeigt werden, und das Semesterticket sollte immer im Original präsentiert werden.
Das neue Deutschlandsemesterticket unterliegt den allgemeinen Tarifbestimmungen für das Deutschland-Ticket. Hier gilt es für sie vor allem zu beachten, dass die einzelnen regionalen Verkehrsverbünde teils andere Regelungen haben als der Nordhessische VerkehrsVerbund - z.B. zur Fahrradmitnahme.
Im NVV-Gebiet ist mit dem Deutschlandsemesterticket die Mitnahme von nicht eingeschulten Kindern unter 7 Jahre, Fahrrädern und Hunden kostenfrei möglich. In anderen Verkehrsverbünden können für die Mitnahme jedoch zusätzliche Kosten anfallen. Schauen sie vor einer überregionalen Reise am besten einmal bei den entsprechenden Verkehrsverbünden nach, welche Regelungen dort gelten.