Barrierefreiheitserklärung

Die Kasseler Verkehrs-Gesellschaft Aktiengesellschaft (KVG) ist gemäß § 14 Absatz 1 Nr. 2, Anlage 3 Nr. 1 Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) sowie § 12 Nr. 2 der Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV) verpflichtet, Informationen bereitzustellen, wie ihre über www.kvg.de erbrachten Dienstleistungen die Barrierefreiheitsanforderungen nach dem BFSG und der BFSGV erfüllen.

Mit diesen Informationen kommen wir unserer gesetzlichen Verpflichtung nach und erläutern nachfolgend, wie wir die Vorgaben zur Barrierefreiheit auf der Webseite www.kvg.de umsetzen.

Beschreibung der Dienstleistungen auf der Webseite www.kvg.de

Die auf der Webseite www.kvg.de angebotenen Dienstleistungen dienen der Informationsbereitstellung über das Unternehmen, die angebotenen Tarife/Produkte im öffentlichen Nahverkehr

  • der Bereitstellung von Informationen für die Kontaktaufnahme zur KVG
  • der Kontaktaufnahme zur KVG über ein Kontaktformular
  • dem Abschluss von Verträgen über folgende Produkte: Abonnements von Fahrkarten
  • dem Erwerb von Jahreskarten und weiteren Zeitkarten für den öffentlichen Nahverkehr

Beschreibungen und Erläuterungen, die zum Verständnis der Nutzung der Dienstleistungen auf der Webseite www.kvg.de erforderlich sind

Auf unserer Webseite können Sie über den Button „Eye Able – Visuelle Hilfe“, welcher sich jeweils oben rechts auf der Webseite befindet, eine Umstellung auf eine andere Schriftgröße/ Kontraststufe/Farbfilter durchführen

  • Über den Button „Eye Able – Visuelle Hilfe“, welcher sich jeweils oben rechts auf der Website befindet, kann ferner eine Vorlesefunktion genutzt werden.
  • Über den Button „Leichte Sprache“, welcher sich jeweils oben rechts auf der Website befindet, können bestimmte Inhalte in leichte Sprache übersetzt werden
  • Über den Button „Einfache Sprache“, welcher sich rechts auf der Website befindet, können sämtliche Texte in einfacher Sprache angezeigt werden
  • Über den Button „Globus“, welcher sich oben auf der Website befindet, können die Websiten-Inhalte in insgesamt acht verschiedene Sprachen übersetzt werden

Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen

Vom BFSG umfasste Dienstleistungen müssen gemäß § 14 Absatz 1 Nr. 1 BFSG die Barrierefreiheitsanforderungen der BFSGV erfüllen.

Gemäß Nr. 2 der Anlage 3 zum BFSG können wir harmonisierte Normen und technische Spezifikationen mit Bezug auf Barrierefreiheit von Webseiten und Apps, deren Fundstellen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurden, vollständig oder in Teilen anwenden, um den Anforderungen zur Informationserteilung zu entsprechen. Bei Produkten und Dienstleistungen, die harmonisierten Normen oder Teilen davon entsprechen, deren Fundstellen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden sind, wird nach § 4 BFSG vermutet, dass sie die Anforderungen der nach § 3 Absatz 2 BFSG zu erlassenden Rechtsverordnung erfüllen, soweit diese Anforderungen von den betreffenden Normen oder von Teilen dieser Normen abgedeckt sind. Die für Webseiten und Apps öffentlicher Stellen an-wendbare Norm ist die EN 301 549 in Verbindung mit den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2. Bis die auf unsere Dienste anwendbare, aktuell noch in Erarbeitung befindliche harmoni-sierte Norm veröffentlicht wird, wenden wir die Vorgaben der EN 301 549 auf unsere Webseiten und Apps entsprechend an.

Unsere über die Webseite www.kvg.de erbrachten und vom BFSG betroffenen Dienstleistungen sind mit der EN 301 549 sowie den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2 vereinbar, soweit deren Vorgaben mit den Vorgaben zur Barrierefreiheit nach dem BFSG übereinstimmen.

Unsere Webseite www.kvg.de und die dort bereitgestellten Dienstleistungen sind damit auf konsistente und angemessene Weise wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust gestaltet worden.

Informationen zu Authentifizierungsfunktionen

Die Authentifizierungsfunktionen, die wir auf unserer Webseite verwenden entsprechen den Vorgaben der EN 301 549 sowie der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2 in entsprechender Anwendung.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 24.06.2025 erstellt.

Rückmeldung und Kontaktangaben

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten von www.kvg.de aufgefallen? Dann können Sie sich gerne bei uns melden.
Senden Sie uns gern eine E-Mail an: barrierefreiheit@kvg.de

Schlichtungsverfahren

Ein Verbraucher ist gemäß § 34 Absatz 1 BFSG berechtigt, die Schlichtungsstelle nach § 16 Absatz 1 des Behindertengleichstellungsgesetzes anzurufen, wenn ein vom BFSG betroffenes Produkt oder eine Dienstleistung nicht die Vorgaben des BFSG und der BFSGV einhält und der Verbraucher das Produkt oder die Dienstleistung deshalb nicht oder nur in eingeschränkter Weise nutzen kann. Gemäß § 34 Absatz 2 BFSG kann darüber hinaus bei der Schlichtungsstelle nach § 16 Absatz 1 des Behindertengleichstellungsgesetzes ergänzend auch ein Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens zur außergerichtlichen Beilegung einer Streitigkeit aus einem Verbrauchervertrag oder über das Bestehen eines solchen Vertragsverhältnisses gestellt werden.

Die Kontaktdaten der Schlichtungsstelle sind derzeit:

Schlichtungsstelle
Mauerstraße 53
10117 Berlin
Tel: 030/185272805

E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Homepage: www.schlichtungsstelle-bgg.de

Zuständige Marktüberwachungsbehörde

Die zuständige Marktüberwachungsbehörde wurde zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Erklärung im Bundesland Hessen noch nicht durch den Gesetzgeber abschließend festgelegt.

Nach derzeitigem Kenntnisstand wird voraussichtlich die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF), mit Sitz in Magdeburg die zuständige Marktüberwachungsstelle sein.

Kontaktanfragen an die voraussichtlich zuständige Marktüberwachungsbehörde können derzeit an

MLBF (in Errichtung) c/o

Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Sachsen-Anhalt Postfach 39 11 55
39135 Magdeburg

Telefon: 0391 567 4530
E-Mail: MLBF(at)ms.sachsen-anhalt.de.

gerichtet werden.