Die Übernahme von Beförderungskosten für in Kassel wohnende Schüler zur nächstgelegenen Schule wird von der Stadt Kassel bzw. den jeweiligen Landkreisen finanziert.
Diese Übernahme ist Einkommensunabhängig und kann beantragt werden, wenn die nachfolgenden Vorraussetzungen erfüllt sind.
Schülerinnen und Schüler (bzw. deren Erziehungsberechtigte), die
*Schülerinnen und Schüler haben einen Anspruch auf Übernahme der Schülerbeförderungskosten, wenn der zumutbare Fußweg zwischen Wohnung und besuchter bzw. nächstgelegener, aufnahmefähiger Schule in der
(an der der gewünschte Abschluss am Ende der Mittelstufe erreicht werden kann) beträgt.
Keine Gründe für die Bewilligung der Übernahme der Schülerbeförderungskosten sind:
Es besteht kein Anspruch, wenn Ihr Kind ein Gymnasium in Kassel besucht und der Fußweg zur nächstgelegenen Gesamtschule mit Gymnasialzweig weniger als 3 km beträgt.
Begründung:
Der gewünschte Abschluss am Ende der Mittelstufe kann auch an der weniger als 3 km entfernten Gesamtschule erreicht werden.
Es besteht Anspruch, wenn Ihr Kind die integrierte Offene-Schule-Waldau in Kassel besucht, obwohl eine kooperative Gesamtschule in Ihrem näheren Umfeld liegt.
Begründung:
Eine Vergleichbarkeit zwischen Schulen ist nur bei gleicher Schulform möglich.
Hinweis: Wenn bereits 2 Kinder Ihrer Familie für die Schülerbeförderung selbst gezahlt haben (sog. Selbstzahler) ist das Abo für das 3. Kind frei.
Tipp: Um aus einer "Schülerkarte Stadt Kassel" eine KasselPlus Karte zu machen, muss nur der Differenzbetrag gezahlt werden!
Die Antragsformulare sind in den Schulsekretariaten erhältlich.
Bitte geben Sie im Antrag an, ab wann oder für welchen Zeitraum die Übernahme der Beförderungskosten beantragt wird.
Füllen Sie den Antrag bitte vollständig und gut leserlich aus. Vergessen Sie nicht, ihn zu unterschreiben.
Bitte geben Sie den Antrag im Schulsekretariat wieder ab. Nachdem die Schule den Schulbesuch bestätigt hat wird der Antrag an das Schulverwaltungsamt zur Bearbeitung und Entscheidung weitergeleitet.
Wichtig:
Der Antrag auf Übernahme der Schülerbeförderungskosten muss bis spätestens zum 31.12. des Jahres, in dem das Schuljahr endet, gestellt werden.
Eine Erstattung ist nur aufgrund eingereichter Originalfahrnachweise möglich!
Weitere Informationen, Rechtsgrundlagen und Nachweisbögen im PDF-Format erhalten Sie auf der Internet-Seite der
Stadt Kassel (externer Link) im Bereich
Schülerbeförderung (externer Link).
Der morgentliche Weg zur Schule, und nach Schulschuss natürlich der Heimweg, sind fester Bestandteil jedes Schultages.
Die Sicherheit sollte bei der Auswahl des Schulwegs ganz vorne stehen. Zusätzlich sollte man darauf achten, dass sich der Schulweg nicht unnötig in die Länge zieht.
Auf der folgenden Seite erhalten Sie einen Überblick über die Schulen in Kassel und im KasselPlus Gebiet mit den jeweils nächsten Haltestellen.
Neben dem Namen der räumlich nächsten Haltestelle(n), sehen Sie in der hinteren Spalte die dort verkehrenden Linien.
Sofern die jeweilige Schule über eine eigene Homepage verfügt, ist der Name der Schule in blau dargestellt (hier bitte einfach auf den Namen der Schule klicken).
Bei Schulen die mit einen "*" gekennzeichnet sind, handelt es sich um Schulen privater Trägerschaft.